Zu schnelles Führen eines Pkw ohne Zulassung und ohne Führerschein - "Blitzerfoto" überführt Täter
(ots) - Dassel -vo Ortsdurchfahrt Eilensen, 14.Februar
2015, 23.42 Uhr. Die Polizeistation Dassel hatte es in den letzten
Tagen mit einem besonderen Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung
zu tun. Zur obigen Tatzeit war durch die stationäre Radaranlage in
Eilensen ein heller VW Polo mit einer Geschwindigkeit von 112 km/h,
bei dort zulässigen 50 Km/h, geblitzt worden. Bei der Auswertung
wurde dann festgestellt, dass an dem geblitzten Pkw keine Kennzeichen
angebracht waren. Im Innern saßen vier Jugendliche/Heranwachsende,
die sich offensichtlich über die Blitzauslösung freuten. Erschwerend
kam noch dazu, dass der abgebildete Fahrer wohl gerade einen Schluck
aus einer Bierflasche zu sich nahm. Die Jugendlichen hatten aber wohl
nicht damit gerechnet, dass ihr Blitzfoto zur Auswertung der
Polizeistation Dassel zugeleitet werden würde. So kam es wie es
kommen musste, die Polizeibeamten der Polizeistation kannten dann
natürlich auch zwei der Fahrzeuginsassen und stellten im Rahmen
weiterer Ermittlungen schnell auch den damaligen Fahrzeugführer fest.
Bei ihm handelt es sich um einen 18-jährigen Heranwachsenden aus
Dassel, der auch noch nicht im Besitz einer entsprechenden
Fahrerlaubnis ist. Die Mitfahrer kamen ebenfalls aus dem Bereich
Dassel.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle
Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2015 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1217386
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Einbeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zu schnelles Führen eines Pkw ohne Zulassung und ohne Führerschein - "Blitzerfoto" überführt Täter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).