Bergisch Gladbach - Häusliche Gewalt
(ots) - Am frühen Donnerstagabend (5.3.2015)
wurde die Kreispolizei zu einer häuslichen Gewalt gerufen.
Angetroffen wurden Eheleute (43/m; 41/w), die seit Jahren immer
wieder deshalb in Streit geraten, weil der Mann krankhaft
eifersüchtig ist. Auch gestern glaubte er seiner Frau ihren
geschilderten Tagesablauf nicht und wurde handgreiflich. Zunächst
würgte er sie, worauf sie mit einem Gegenstand gegen seinen Kopf
schlug. Dies machte ihn noch aggressiver. Er packte sie im Nacken und
drückte ihren Kopf zu Boden, danach stieß er ihren Kopf mehrfach
gegen die Wand. Glücklicherweise wurde sie nicht ernsthaft verletzt.
Die Beamten verwiesen den Mann der Wohnung, stellten seine
Wohnungsschlüssel sicher und verfügten ein 10-tägiges Rückkehrverbot.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der 43-Jährige ein Zwangsgeld
von 500,--EUR entrichten müssen. (pr)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.03.2015 - 10:37 Uhr
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