Staatsanwaltschaft Tübingen und Bundespolizei geben bekannt: Bundespolizei durchsucht 4 Objekte nach Einbrüchen
(ots) - Nach einer Einbruchsserie in eine Bäckerei am
Tübinger Hauptbahnhof durchsuchten Beamte der Bundespolizei am
vergangenen Freitag (06.03.2015) insgesamt vier Wohnungsobjekte in
Mössingen, Dußlingen und Remshalden. Hierbei konnte umfangreiches
Beweismaterial sichergestellt werden.
Die beiden 21- und 22-jährigen Bewohner der Objekte stehen im
Verdacht, am 20.02.2015 und am 28.02.2015 jeweils nachts in die
Bäckerei eingestiegen zu sein und Bargeld im Gesamtwert von mehreren
Tausend Euro entwendet zu haben. Sie konnten im Rahmen von
Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Stuttgart identifiziert
werden.
Bei dem Jüngeren der beiden wurde zu Beginn der Maßnahmen wenige
Gramm Betäubungsmittel sichergestellt. Während der
Wohnungsdurchsuchung versuchte er zudem, einen Beamten mit der Faust
zu schlagen. Bei der anschließenden Fesselung leistete er erheblichen
Widerstand. Der Bundespolizist wurde nicht verletzt. Der 21-Jährige
muss nun neben der Anzeige aufgrund Diebstahls in besonders schwerem
Fall mit einem Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung
und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Jonas Große
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2015 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1219283
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Tübingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Staatsanwaltschaft Tübingen und Bundespolizei geben bekannt: Bundespolizei durchsucht 4 Objekte nach Einbrüchen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).