Alkoholtestkäufe in der Stadt Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg
(ots) - .
Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat
am Dienstag, den 10.3.2015 zusammen mit Mitarbeitern der Stadt- und
Landkreisverwaltung insgesamt 12 Einzelhandelsgeschäfte - vier
Tankstellen, drei Kioske und fünf Supermärkte- überprüft. In zwei
Fällen, hierbei handelte es sich jeweils um einen Supermarkt im
Stadtgebiet Delmenhorst und der Ortschaft Ahlhorn, erlangte die
16-jährige Testkäuferin Branntwein, ohne nach dem Alter oder einem
Ausweis gefragt zu werden. In der überwiegenden Mehrheit der
überprüften Geschäfte liefen die Testkäufe allerdings positiv im
Sinne des Jugendschutzgesetzes ab. Das Verkaufspersonal führte
freundlich aber bestimmt Alterskontrollen durch und behielt den
Branntwein ein.
Die Verkäuferinnen, die keine Alterskontrollen durchführten und
den Branntwein an die minderjährige Polizeischülerin abgaben, müssen
jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Beide sagten bei der anschließenden
Befragung aus, sie hätten das Alter der 16-Jährigen falsch
eingeschätzt. Eine Kontrolle per "Augenmaß" erscheint in diesem
Zusammenhang auch kaum möglich und stellt eine erhebliche
Fehlerquelle dar. Bis zu einem geschätzten Alter von Mitte 20 sollten
Gewerbetreibende sich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen
lassen.
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Rückfragen bitte an:
Jennifer Koch
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de
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Datum: 12.03.2015 - 08:57 Uhr
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Delmenhorst
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