Rücksichtlos und uneinsichtig. Polizei beschlagnahmt Führerschein.
(ots) - Gestern Mittag stoppte eine Zivilstreife der
Polizei einen äußerst uneinsichtigen und rücksichtslosen
Gelsenkirchener Pkw-Fahrer. Der 25-Jährige war den Beamten gegen
12:00 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße zunächst durch seine
"rasante" Fahrweise aufgefallen. Er wechselte mehrfach die Fahrspuren
ohne dabei den Blinker zu setzen, fuhr extrem nah auf die
vorausfahrenden Fahrzeuge auf und lies mehrmals den Motor seines Pkws
aufheulen. Auf einem Parkstreifen stoppte er schließlich sein
Fahrzeug. Bei der anschließenden Kontrolle gab er gegenüber dem
Beamten an, dass er seinen Führerschein nicht dabei habe.
Währenddessen holte er einen großen Bündel Geldscheine aus seiner
Tasche und fragte, ob denn 30.000 Euro nicht als Ausweis reichen
würden? Zwecks Einsicht in seine Personalpapiere beabsichtigten die
Beamten den 25-Jährigen zu seiner in der Nähe gelegenen Wohnanschrift
in Erle zu begleiten. Dabei wiesen sie ihn ausdrücklich auf die
Einhaltung der Verkehrsregeln hin. Davon völlig unbeeindruckt, raste
der Gelsenkirchener mit überhöhter Geschwindigkeit weiter. In Höhe
der Wilhelmstraße hatten zwei Schulkinder bereits den dortigen
Fußgängerüberweg betreten. Da der Raser erst kurz vorher abbremste,
sprangen die Kinder erschrocken zurück auf den Bürgersteig. An seiner
Wohnanschrift angekommen händigte er seinen Führerschein mit den
Worten aus, dass sich die Beamten doch beeilen sollten. Er habe noch
etwas vor. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft,
beschlagnahmten die Polizisten seinen Führerschein. Daraufhin
entgegnete er lautstark, dass man ja auch ein Auge hätte zudrücken
können. Nach Abschluss aller Maßnahmen teilten sie ihm mit, dass er
vorerst nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und somit
keine Kraftfahrzeuge fahren darf. Die Beamten fertigten zusätzlich
einen gesonderten Bericht an das Straßenverkehrsamt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Stefanie Dahremöller
Telefon: 0209/365 2013
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 13.03.2015 - 10:54 Uhr
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