150313.1-Nindorf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Im Rahmen "allgemeiner
Streifentätigkeit" fiel Beamten der Polizeistation Meldorf gestern
Nachmittag (17.40 Uhr) ein 15-Jähriger aus Bargenstedt auf, der auf
einem Mofa die Dorfstraße von Nindorf befuhr. Da sich der Schüler mit
rund 50 km/h vor ihnen her bewegte, hielten die Ordnungshüter den
Fahrer des Mofa25 an. Sie vermuteten Unregelmäßigkeiten.
Und richtig: Vorzeigen konnte der Junge lediglich eine
Mofa-Prüfbescheinigung, die ihn dazu berechtigt, im öffentlichen
Straßenverkehr motorisierte Zweiräder zu führen, die bauartbedingt
nicht schneller als 25 km/h fahren können.
Um schneller als erlaubt fahren zu können, hatte der 15-Jährige
unerlaubterweise die mechanische Drosselung entfernt. Des Weiteren
verfügte sein Fahrzeug nicht über den erforderlichen Seitenspiegel,
und am hinteren Federbein war eine nicht zugelassene Verlängerung
verbaut. Im Polizeibericht heißt es dazu: "Aufgrund dessen (war) die
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen. Durch diese
Verlängerung veränderte sich die Rahmengeometrie des Fahrzeuges bzw.
dessen Nachlauf. Der Nachlauf ist für ein ungefährdetes
Geradeauslaufen des Zweirades verantwortlich. Eine Weiterfahrt war
deshalb auf Grund der Gefährdung ebenfalls zu untersagen."
Ein entsprechendes Kontrollverfahren leiteten die Polizisten ein.
Bis zu Behebung aller technischen Mängel untersagten die Beamten dem
Schüler die Weiterfahrt mit seiner Maschine.
Erste rechtliche Konsequenzen: Strafanzeige wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und Übergabe an
einen Erziehungsberechtigten.
Die Ermittlungen dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 13.03.2015 - 12:17 Uhr
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