Pressebericht der Polizeidirektion Limburg-Weilburg
(ots) - Polizeistation Limburg Verkehrsunfallflucht
Unfallort: 65594 Runkel-Dehrn, Schloßstraße 24 Unfallzeit: 13.03.15,
15.50 Uhr - 16.05 Uhr Der Geschädigte hatte seinen Pkw am Unfallort
geparkt. Während dieser Zeit wurde sein Pkw vermutlich bei einem
Parkvorgang durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Dieser
entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle ohne sich
um den entstandenen Schaden zu kümmern. Hinweise auf den Verursacher
bitte an die Polizeistation Limburg unter 06431/91400
Sachbeschädigung an Kfz Tatort: 65549 Limburg, Amselweg Tatzeit:
13.03.15, 21.30 Uhr Ein 28jähriger aus Limburg trat nach Angaben von
Zeugen in betrunkenem Zustand zweimal mit dem Fuß gegen die
Fahrzeugfront eines Pkw. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca.
300,- EUR.
Diebstahl aus Gartenhütte, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
Tatort: 65549 Limburg, Kleingartenanlage "In der Au" Tatzeit:
10.02.15 bis 13.03.15 Unbekannte Täter überstiegen den Zaun eines
Grundstücks in der Kleingartenanlage. Aus einer Gartenhütte
entwendeten sie persönliche Gegenstände wie Geschirr, Lampe und eine
Leiter. Hinweise zur Tat bitte an die Polizeistation Limburg unter
06431/91400.
Polizeistation Weilburg Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen
Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Freitag, den 13.03.2015, 15.30 h,
kontrollierte eine Streife der Polizei Weilburg in Weilmünster einen
30 Jahre alten PKW-Fahrer. Bei der Überprüfung wurde festgestellt,
dass der Fahrzeugführer seinen Führerschein nicht vorzeigen konnte.
Die Fahrerlaubnis war dem Mann bereits seit längerer Zeit entzogen
worden. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der betreffende PKW ist auf eine 35
Jahre alte Frau aus Weilmünster zugelassen. Diese war während der
Kontrolle Beifahrerin in ihrem PKW und verfügt ebenfalls über keine
Fahrerlaubnis zum Führen ihres Fahrzeuges. Gegen die Fahrzeughalterin
wurde daher auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der
Verdacht besteht, dass sie als Verantwortliche ihren PKW an den
Fahrzeugführer überlassen hat, obwohl dieser keine entsprechende
Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeuges besitzt. Um die Weiterfahrt
zu unterbinden wurde der PKW - Schlüssel von der Polizei einbehalten.
Rückfragen bitte an: Schardt, POK
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Limburg-Weilburg
Kommissar vom Dienst
Telefon: (06431) 9140-0
E-Mail: KvD.Limburg.ppwh(at)polizei.hessen.de
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Datum: 14.03.2015 - 11:17 Uhr
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Limburg
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