150314-1. Oberverwaltungsgericht bestätigt Verfügung der Hamburger Polizei zum Verbot einer Versammlung auf dem Rathausmarkt sowie weiterer Ersatzveranstaltungen
(ots) - Zeit: 14.03.2015/ 15.03.2015
Eine Einzelperson aus dem salafistisch-jihadistisch geprägten
Umfeld hatte für den 15.03.2015 eine Versammlung auf dem Rathausmarkt
angemeldet. Die Polizei Hamburg hatte die Versammlung sowie jede
Ersatzveranstaltung per Verbotsverfügung untersagt.
Bei dem Anmelder handelte es sich um die gleiche Person, die
bereits über verschiedene Medien zu einer Veranstaltung mit dem Tenor
"Gala in Hamburg für die Ummah" aufgerufen hatte.
Da der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes nach
Bewertung der Aufrufe Tatsachen dafür vorlagen, dass der Veranstalter
Ansichten vertreten und/oder Äußerungen dulden wird, die von
strafrechtlicher Relevanz sind, wurde die Veranstaltung per
Allgemeinverfügung verboten.
In der Folge hatte die Person für den 15.03.2015 von 12:00 bis
20:00 Uhr eine Versammlung auf dem Rathausmarkt angemeldet. Per
Verfügung wurde diese Versammlung und jede weitere
Ersatzveranstaltung von der Polizei Hamburg verboten.
Der Anmelder hatte daraufhin den Klageweg beschritten. Das
Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, woraufhin
der Anmelder das Oberverwaltungsgericht anrief.
Am Samstagabend hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die
Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Die Verbotsverfügung ist somit
rechtswirksam.
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:" Ich fordere alle Beteiligten
auf, der Versammlung sowie allen Ersatzveranstaltungen fernzubleiben.
Die Hamburger Polizei wird das Verbot mit Konsequenz durchsetzen."
Sy.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Karina Sadowsky
Telefon: 040/4286-56214
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
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Datum: 14.03.2015 - 21:40 Uhr
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