Arbeitgeber wendet Haftstrafe ab
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(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Sonntagabend
(15.03.2015) im Ulmer Hauptbahnhof einen mit Vollstreckungshaftbefehl
gesuchten Mann festgenommen. Bei einer Personenüberprüfung stellte
sich heraus, dass der 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft München
wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Er
hatte sich der Strafvollstreckung entzogen und wurde deshalb zur
Festnahme ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe von 260,- Euro
wurde schließlich vom Arbeitgeber des Verhafteten hinterlegt. So
entging dieser einer Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Michael Glöckler
Telefon: 0731 / 14087 - 140
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 16.03.2015 - 10:25 Uhr
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