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Lorenz Caffier: Das Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung aufzulegen war eine gute und richtige Entscheidung/



Finanzielle Unterstützung für weitere 24 Investitionsvorhaben

ID: 1222911

(ots) -
Der interministerielle Vergaberat zur Gewährung von Finanzhilfen
aus dem Kofinanzierungsfonds hat im März 2015 zum achten Mal seit
Bestehen des Förderprogrammes getagt. Auf der Sitzung wurden für
weitere 24 kommunale Investitionsvorhaben Fördermittel i. H. v. rund
5,85 Mio. EUR gewährt. Im Ergebnis werden diese Förderungen ein
Investitionsvolumen von rund 17,42 Mio. EUR auslösen. Damit wurde
nunmehr für insgesamt 296 Anträge seit Auflegung des Förderprogramms
im Jahr 2012 ein Fördervolumen von rd. 41,13 Mio. EUR bewilligt.

Die Kommunen konnten so bislang Investitionen in Höhe von über 172
Mio. EUR u.a. für den Wegebau in ländlichen Regionen, für
städtebauliche Vorhaben, den Sportstättenbau oder für Technik und
Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Lorenz Caffier: "Der
Kofinanzierungsfonds ist ein Erfolgsmodell für die Kommunen. Der
Fonds erfüllt seine Funktion und die hohe Zahl der bereits
bewilligten Investitionsmaßnahmen zeigt, dass er von den Kommunen
auch gut angenommen wird. Mit diesem Programm unterstützen wir
Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen
Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren
könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenanteil fehlt."

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land
einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50
Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die
Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf
Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates. Anträge
können Kommunen bis 2016 stellen. Aus dem Programm stehen jetzt noch
rund 8,8 Mio. EUR zur Verfügung. Nach der Richtlinie zur Gewährung
von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds
kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung




setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich
geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang
ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht.

Die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem
Kofinanzierungsprogramm" ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht
sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de
unter der Rubrik "Kommunale Themen/Investitionsförderung". Dort ist
auch regelmäßig nach Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus
dem Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der
achten Sitzung des Vergaberates




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 16.03.2015 - 13:35 Uhr
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