Dortmund, Lortzingstraße
Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Dortmund
Folgemeldung: Wohnungsbrand in Dortmund
(ots) - Lfd. Nr.: 0408
Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des
Polizeipräsidiums Dortmund
Wie mit den Pressemeldungen lfd. Nr.0376, 0378, 0381 berichtet,
kam es am 10. März 2015 in der Lortzingstraße in Dortmund - Mitte, zu
einem Brand in einer Dachgeschosswohnung, die von dem 75 Jahre alten
Geschädigten grundsätzlich allein bewohnt wird.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2969500/pol-do-wo
hnungsbrand-eine-person-verletzt-kapkommission-eingerichtet
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2969874/pol-do-wo
hnungsbrand-in-dortmund
Die beiden Beschuldigten wurden am 13.03.15 aus der
Untersuchungshaft entlassen.
Das Gutachten eines Brandsachverständigen ergab, dass eine
vorsätzliche Brandlegung nicht nachgewiesen werden kann.
Es wird wegen des Verdachtes der fahrlässigen Brandstiftung weiter
ermittelt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Kim Freigang
Telefon: 0231-132-1023
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 17.03.2015 - 13:05 Uhr
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Dortmund
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Polizeimeldungen
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