Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt das Verbot der Dortmunder Polizei zur Demonstrationslage am 28.03.2015 nicht - Polizei lässt das Verbot obergerichtlich klären
(ots) - Lfd. Nr.: 0409
Wie mit Pressemeldung Nr. 0346 am 04.03.2015 berichtet, hatte die
Dortmunder Polizei zwei von Rechtsextremisten für den 28.03.2015
verbotene Versammlungen in Dortmund verboten.
Die Polizei begründete diese Verbote mit der Prognose, dass die
Versammlungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Die Polizei
sieht aufgrund der Ermittlungsarbeit der letzten Monate konkrete
Anhaltspunkte dafür, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Begründet wurde das Verbot auch mit der Besonderheit des Datums
28. März. Genau vor 10 Jahren wurde ein Mensch durch einen Dortmunder
Rechtsextremist getötet. Die Verknüpfung zweier dieser
rechtsextremistischen Versammlungen mit diesem Datum ist eine weitere
Provokation der Rechtsextremisten, deren einziges Ziel es ist, die
große demokratische Mehrheit in Dortmund einzuschüchtern und die
Gewalttat vom 28.03.2005 zu verherrlichen.
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in
seiner heutigen Entscheidung nicht gefolgt.
Die Polizei Dortmund hat jedoch weiterhin ein hohes Interesse
daran, die Rechtslage bezogen auf die beiden rechtsextremistischen
Versammlungen nunmehr auch obergerichtlich klären zu lassen. Daher
reicht die Polizei gegen diese Entscheidung Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht ein.
Dabei geht es der Dortmunder Polizei nicht nur platt um Sieg oder
Niederlage vor Gericht, sondern um die Klärung einer zentralen Frage:
Welche Art von Versammlungen genießen tatsächlich noch den Schutz des
Artikels 8 GG, dem Recht auf Versammlungsfreiheit, der die
Friedlichkeit bei dieser Art der Meinungskundgebung einfordert?
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1025
E-Mail: cornelia.weigandt(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.03.2015 - 14:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1223739
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt das Verbot der Dortmunder Polizei zur Demonstrationslage am 28.03.2015 nicht - Polizei lässt das Verbot obergerichtlich klären"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).