Ahrensburg - Nach Einbruch auf frischer Tat festgenommen
(ots) - Kreis Stormarn / 17.03.2015, Dienstag
Am 17.03.2015, gegen 14.25 Uhr, meldete ein Anwohner der Hagener
Allee in Ahrensburg, dass soeben in ein dortiges Einfamilienhaus
eingebrochen werde.
Beamte der Polizei Ahrensburg waren sehr schnell vor Ort. Als der
mutmaßliche Täter die Beamten bemerkte, flüchtete er sofort zu Fuß
und verlor dabei auch ein elektronisches Gerät, welches er aus diesem
Haus entwendet hatte. Der Täter konnte nach einer kurzen Verfolgung
festgenommen werden. Hierbei handelte es sich um einen polizeilich
bekannten 33-jährigen Ahrensburger.
Nach bisherigen Ermittlungen hebelte der 33-jährige ein zur
Terrasse gelegenes Fenster auf und drang so in das Gebäude ein. Wie
hoch der hierbei entstandene Sachschaden ist, steht noch nicht fest.
Der Täter entwendete ein elektronisches Gerät im Wert von ca. 180,-
Euro. Kurze Zeit später wurde er dann offensichtlich von dem o. g.
Anwohner "gestört" und flüchtete daraufhin aus dem Haus.
Der 33-jährige Ahrensburger wurde gestern Nachmittag auf Anordnung
der zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck dem Haftrichter vorgeführt.
Der Richter sah die Voraussetzungen erfüllt und erließ Haftbefehl,
setzte diesen jedoch gegen die Auflage außer Kraft, sich einmal pro
Woche bei der Polizei zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
Holger Meier
- Stabsstelle / Presse -
Telefon: 04541/809-2021
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.03.2015 - 13:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1224685
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ahrensburg - Nach Einbruch auf frischer Tat festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).