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Hansestadt Stralsund erhält für ihre Konsolidierungsbemühungen 2,65 Millionen Euro vom Land

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(ots) - "Die Hansestadt Stralsund ist durch erhebliche
eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur
Haushaltskonsolidierung, um ihre dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium
unterstützt diese Anstrengungen mit ergänzenden finanziellen Hilfen
wie vereinbart", so Innenminister Lorenz Caffier. 2,65 Mio. Euro
erhält die Stadt als erste Rate vom Land. Insgesamt können nach der
abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung bis zu 10,5 Mio. Euro
ausgezahlt werden.

Zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Ministerium für Inneres
und Sport M-V wurde am 18.12.2014 eine Konsolidierungsvereinbarung
abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte sich die
Hansestadt Stralsund dazu verpflichtet, alle Anstrengungen zu
unternehmen, um auf Dauer den vollständigen Haushaltsausgleich zu
erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von heute auf morgen
erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017
jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das, dass die
Hansestadt durch die konsequente Umsetzung von
Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der
in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften
darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V
verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu
honorieren. Das Teilziel für das Haushaltsjahr 2014 hat die
Hansestadt Stralsund nunmehr erreicht, entsprechend wurde durch das
Ministerium jetzt die Zahlung der Konsolidierungshilfe veranlasst.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften
Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der
Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als




sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,
denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen
unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann
jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen
der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt
werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im
Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 FAG M-V
handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem
Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist
und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem
Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011
überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 19.03.2015 - 14:38 Uhr
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