Polizei kann offenbar gestohlenen Schmuck in Hamburger Pfandhäusern sicherstellen - Ermittler suchen Geschädigte
(ots) -
In einem laufenden Ermittlungsverfahren wurden bei einem
Straftäter am 26.01.15 -5- Pfandscheine sichergestellt. Diese
Pfandscheine weisen versetzten Schmuck in zwei Hamburger Pfandhäusern
aus. Dort wurden von ihm zwischen dem 21.08.14 bis 15.12.14 diverse
Schmuckstücke versetzt, die offenbar aus Einbrüchen in Hamburg und
den umliegenden Landkreise wie auch Stade stammen könnten. Die
Schmuckstücke (Ringe, Armband, Kette, auffällige Krawattennadel,
Kettenanhänger)sind sichergestellt, können aber bisher noch keiner
konkreten Straftat zugeordnet werden.
Die Polizei fragt nun: Wer erkennt seinen Schmuck wieder? Wo ist
ein Tatort bekannt?
Geschädigte möchten sich beim Sachbearbeiter auch melden, wenn die
mögliche Straftat (Wohnhauseinbruch) versicherungstechnisch schon
abgewickelt worden ist.
Die Schmuckstücke sind für Jedermann im Internet einsehbar in der
BKA-Datenbank unter www.securius.eu.com.
Hinweise bitte an das Polizeikommissariat Buxtehude unter der
Rufnummer 04161-647115 oder 647142 per Mail an:
Thomas.Wernicke(at)Polizei.Niedersachsen.de
Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.03.2015 - 08:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1225013
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-STD
Stadt:
Stade
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei kann offenbar gestohlenen Schmuck in Hamburger Pfandhäusern sicherstellen - Ermittler suchen Geschädigte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Stade (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).