Zwei Personen beimÜberqueren eines Fußgängerüberweges verletzt
(ots) - Glücklicherweise nur leichte Unfallverletzungen
erlitten am Donnerstagnachmittag eine 15-jährige Jugendliche und ein
20-Jähriger beim Überqueren eines Fußgängerüberweges in
Wismar-Wendorf. Die beiden Fußgänger benutzten gegen 16:20 Uhr die
rechte Seite des Gehweges in der Rudolf-Breitscheid-Straße in
Richtung Lübsche Straße. Auf Höhe der Markant-Kaufhalle nutzten die
Beiden den dortigen Fußgängerüberweg um die Straße in Richtung der
Kaufhalle zu überqueren. Ein aus Richtung Seeblick und in Richtung
Lübsche Straße fahrender 27-jähriger Audi-Fahrer konnte sein Fahrzeug
nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen und prallte gegen beide auf
dem Fußgängerüberweg befindlichen Personen. Dabei erfasste der Audi
zuerst den 20-Jährigen am Knie der in der Folge dann zunächst auf die
Motorhaube und anschließend auf die Fahrbahn fiel. Der 20-Jährige
wurde anschließend mit einem Rettungswagen ins Sana-Hanse-Klinikum
gefahren, konnte aber, nach ambulanter Behandlung, am Donnerstagabend
das Krankenhaus wieder verlassen. Die 15-Jährige wurde von dem Audi
ebenfalls angefahren und erlitt an den Schienbeinen Prellungen. Eine
Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 27-jährigen Audi-Fahrers ergab
keinerlei Auffälligkeiten. Der Sachschaden am Audi wird polizeilich
auf 1.000 Euro geschätzt.
Hinweise der Polizei zum richtigen Verhalten an
Fußgängerüberwegen: Fahrzeugführer haben den Personen die erkennbar
den Fußgängerüberweg überqueren wollen, grundsätzlich Vorrang zu
gewähren. Dazu zählen auch Rollstuhlfahrer und Radfahrer. Radfahrer
haben vor dem Überweg abzusteigen und den Fußgängerüberweg zu Fuß zu
überqueren. Auch wenn für den Fahrzeugführer nicht eindeutig
erkennbar ist, dass ein Fußgänger den Überweg queren möchte, muss
dieser mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg
heranfahren. Im Zweifel hat der Fahrzeugführer sogar anzuhalten und
sich zu vergewissern, ob der Fußgänger den Überweg queren möchte oder
nicht.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 20.03.2015 - 10:57 Uhr
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