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Ein Reifen ist kein Gartenabfall

ID: 1226332

(ots) - Der Monat März gestattet es vielerorts im Landkreis
Nordwestmecklenburg, dass sich Kleingärtner und Grundstücksinhaber
den angefallenen Gartenabfällen durch ein Feuer entledigen können,
wenn eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Immer
wieder kommt es dabei zu Verstößen gegen die Verordnung woraufhin die
Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar im März bereits in 10 Fällen
gerufen wurden. Dabei geht es insbesondere um die Größe des
jeweiligen Feuers, die Rauchbelästigung der Nachbarn und das andere
Gegenstände mit verbrannt werden. Am Sonntag wurde eine
Funkwagenbesatzung des Polizeirevieres Gadebusch gegen 14:50 Uhr auf
eine dunkle Qualmwolke im Bereich Bendhof (Gemeinde Lützow)
aufmerksam. Als die Beamten den Verantwortlichen vor Ort befragten,
gab dieser sofort an, dass er einen Reifen zum Entfachen des Feuers
genutzt habe. Der Aufforderung der Beamten das Feuer umgehend zu
löschen kam der Verantwortliche nach. Gegen den Mann wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingeleitet.

Neben der Auflage, dass ausschließlich nur Gartenabfälle in den
Monaten März und Oktober verbrannt werden dürfen, sind die Feuer -
nur an Werktagen (somit nicht an Sonn- und Feiertagen), -nur in der
Zeit von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, und -wenn sie nicht länger als 2
Stunden brennen gestattet. (www.nordwestmecklenburg.de)




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de




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Datum: 23.03.2015 - 11:51 Uhr
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