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PI Goslar: Polizei warnt vor betrügerischen Kaffeefahrten.

ID: 1228223

(ots) - "Die Räucherkate sagt Danke", so steht es in einer
Einladung zu einer Kaffeefahrt, die einer Goslarerin aktuell
postalisch zuging. Die Polizei rät dringend, solche Veranstaltungen
mit Vorsicht zu genießen. Denn erfahrungsgemäß werden die Verbraucher
mit Gewinnversprechen gelockt, um ihnen dann überteuerte Produkte
oder Reisen aufzuschwatzen.

Versprochen wird in der Einladung der "Räucherkate" neben einem
Fernseher, einem Esspaket sowie einem Kaffeeautomaten ein Geldgewinn
von 800 Euro. Die Eingeladenen können zwischen verschiedenen
Abfahrtorten wählen.

"Verbraucher sollten dubiosen Einladungen zu Kaffeefahrten nicht
folgen", so die Polizei. "Wir erleben immer wieder, dass Menschen mit
gut klingenden Gewinnversprechen auf solche Touren gelockt werden.
Das Ende vom Lied ist meist, dass die Teilnehmer nicht ihre
versprochenen Geschenke mit nach Hause bringen, sondern Verträge über
überteuerte Produkte inklusive einer gepfefferten Rechnung."

Vermutlich ist die Goslarerin nicht die einzige, die derartige
Post erhalten hat. Losgelöst davon, dass derartige Gewinnversprechen
an sich schon äußerst dubios sind, ist es besonders verdächtig, dass
die Anmeldung zu der Veranstaltung an eine Postfachadresse gesandt
werden sollte, ohne dass die Veranstalter benannt wären. Eine
strafbare Handlung ist bei diesen Gewinnversprechen und Einladungen
zunächst nicht erkennbar.

Auf Busreisen mit Verkaufsveranstaltung, so genannten
Kaffeefahrten, geraten Senioren allerdings immer wieder an unseriöse
Verkäufer, die ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Die
Teilnehmer erkennen dann auch schnell, dass die versprochenen Gewinne
nicht ausgezahlt werden. Stattdessen stehen Werbe- und
Verkaufsveran-staltung im Vordergrund. Dort werden sie oftmals von
windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt,




Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches
Einkommen übersteigen.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, an solchen Fahrten
teilzunehmen - dann bleibt Ihnen manch böse Überraschung erspart.
Niemand will Ihnen dort etwas was schenken. Im Gegenteil, die
Veranstalter wollen ihr Bestes - nämlich ihr Geld! Denn bei solchen
Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als
Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind
nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im
Fachhandel. Besondere Vorsicht ist bei angebotenen Medikamenten
geboten!

Tipps der Polizei

Fühlen Sie sich im Rahmen von Kaffeefahrten nie zu einer
Bestellung oder einem Kauf verpflichtet!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben.
Unterschriften sind nie "eine Formsache.

Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein
fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres
Widerrufsrechts.

Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift
des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen
schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei
Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

Das Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn
in Deutschland dafür geworben wurde und Fahrt, Veranstaltung und
Verkauf von einer deutschen Firma durchgeführt wurden.

Siemers, KOK




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 27.03.2015 - 10:24 Uhr
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