150330.6 Kiel: Bei Kontrolle zahlreiche Straftaten festgestellt
(ots) - Samstagmorgen fiel zwei Polizisten des 4. Reviers
während einer Streifenfahrt der Fahrer eines Honda Civic auf, von dem
der Beamte wusste, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Als er kontrolliert werden sollte, flüchtete er zunächst, konnte aber
gestoppt werden. Im Verlauf der Kontrolle wurden zahlreiche
Straftaten bekannt.
Die teils halsbrecherische Flucht führte von der Iltisstraße über
die Helmholtzstraße, die Kaiserstraße weiter über die Johannesstraße,
bis der Wagen in der Stoschstraße überholt und ausgebremst werden
konnte. Im weiteren Verlauf der Kontrolle bestätigte sich die
Vermutung des Revierbeamten, dass der 24 Jahre alte Fahrer keine
gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zusätzlich erhärtete sich der
Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
stand, ein Drogenvortest ergab einen positiven Wert auf THC, so dass
anschließend die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde.
Bei der genaueren Inaugenscheinnahme des Wagens wurde
festgestellt, dass die angebrachten Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
waren und der Wagen daher ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Im
Kofferraum des roten Hondas stellten die Beamten darüber hinaus
mehrere Koffer mit Elektrowerkzeug sicher, die aus Einbrüchen stammen
dürften. Zum jetzigen Zeitpunkt konnten bereits zwei der
sichergestellten Werkzeuge einem Einbruch zugeordnet werden.
Im Wagen fanden die Polizisten zudem zwei KFZ-Kennzeichen, die
Anfang März in der Augustenstraße entwendet worden waren. Am 19. März
wurde durch einen Zeugen eine Verkehrsunfallflucht eines roten Hondas
mit eben jenen aufgefundenen Kennzeichen in der Schulstraße
beobachtet. Entsprechende Unfallspuren wurden am kontrollierten Honda
festgestellt, so dass nun überprüft wird, ob der 24-Jährige auch
hierfür verantwortlich ist.
Insgesamt stehen Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, des Führens eines KFZ unter dem Einfluss berauschender
Mittel, des Verstoßes gegen das Pflichversicherungsgesetz,
Einbruchsdiebstahls in mehreren Fällen, des Diebstahls von
KFZ-Kennzeichen sowie eine Verkehrsunfallflucht im Raum.
Matthias Arends
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Datum: 30.03.2015 - 11:21 Uhr
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