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NRW bringt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht auf den Weg - Innenminister Jäger: "Feuerwehr und Katastrophenschutz in NRW sollen leistungsfähig bleiben"

ID: 1230931

(ots) - Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und
Katastrophenschutzrecht bekommen. Es hat drei Schwerpunkte: die
zentrale Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr wird gestärkt, der
Katastrophenschutz wird aufgewertet und die Regelungen zum
Brandschutz werden angepasst. Der Gesetzesentwurf wurde durch Abfrage
der Kabinettmitglieder beschlossen, nachdem die Kabinettsitzung am
Dienstag, 24. März 2015, wegen der Flugzeugkatastrophe abgesagt
worden war. Er löst das bestehende Gesetz über Feuerschutz und
Hilfeleistung NRW (FSHG) ab. "Der Brand- und Katastrophenschutz in
NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so
bleiben", erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände,
Hilfsorganisationen, Verbände aus dem Bereich des Gesundheitswesens
und Gewerkschaften hatten in einer Verbändeanhörung Gelegenheit, zu
dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Sie haben die vorgesehenen
Anpassungen und Neuerungen sowie die strukturelle Neuausrichtung des
Gesetzes bestätigt. Zudem haben sie die vorgesehenen Regelungen um
ihre aus der praktischen Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen präzisiert
und ergänzt. Jetzt wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes In NRW gibt es mehr als
15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute.
Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten
Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand-und Katastrophenschutz
wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen
angewiesen. "Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die
Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen
des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW. Bei der Arbeit der
Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb wollen wir
die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken", sagte der




Innenminister.

Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden zum
Beispiel, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von
sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch
Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen
Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. "Neben
den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die
Feuerwehr gewinnen", hob der Minister hervor.

Aufwertung des Katastrophenschutzes Der BHKG-Entwurf wird auch der
gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht. Die bereits
in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes werden
angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in
den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen
landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter
"Ela" bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen
Bundesländern und im benachbarten Ausland erstmals gesetzlich
verankert.

Anpassung der Regelungen zum Brandschutz Im Bereich des
Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation der
Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes
Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr
gefördert werden. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie
Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese Möglichkeit
zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige
Gemeinden. Den Kreisen wird die Option eröffnet, den
Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch
hauptberuflich zu beschäftigen.




Rückfragen bitte an:

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Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
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Datum: 01.04.2015 - 12:45 Uhr
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