Fahren unter Drogeneinfluß in zwei Fällen
03/04.04.2014
(ots) - Wegen Fahren unter Drogeneinfluß müssen sich
gleich zwei Verkehrsteilnehmer verantworten. In dem ersten Fall
befuhr ein 19 jähriger Gifhorner am 04.04.15, gegen 20.30 Uhr mit
seinem VW Golf die Heinrich-Nordhoff-Straße in Richtung Fallersleben.
Einer dahinter befindlichen Polizeistreife fiel dieser Fahrzeugführer
auf, da er mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im
Rahmen der danach stattfindenden Verkehrskontrolle konnten die
Polizeibeamten körperliche Auffälligkeiten feststellen, die auf
Drogenkonsum vor Fahrtantritt hindeuten. Nach erfolgter Blutentnahme
auf der Dienststelle, wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt.
Neben der Geldbuße und dem anstehenden Fahrverbot, droht dem 19
Jährigen noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Im zweiten Fall wurde am 03.04.15, gegen
15.20 Uhr, ein 22 Jähriger Wolfsburger auf der Mecklenburger Straße
mit seinem VW Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser
Kontrolle konnten die Polizeibeamten vor Ort ebenfalls körperliche
Auffälligkeiten feststellen, die auf Drogenkonsum hindeuten. Vom
Fahrzeugführer wurde eingeräumt, dass er schon seit einiger Zeit
täglich Marihuana konsumiert. In diesem Falle wurde ebenfalls eine
Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Strafandrohung
verläuft analog zum ersten Fall.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
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Telefon: 05361/4646-212
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Datum: 05.04.2015 - 11:13 Uhr
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