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Pressemeldung des PK Nordenham vom 06.04.2015

ID: 1232018

(ots) - Zeitraum : Vorkommnisse, die von Freitag,
03.04.2015, 10:00 Uhr bis Montag, 06.04.2014, 10:00 Uhr
aufgenommen wurden. (Karfreitag bis Ostermontag)

Sachbeschädigung

In der Nacht vom 02. April auf den 03. April 2015 kam es in der
Lindenstraße in Nordenham-Einswarden zu einer Sachbeschädigung.
Hierbei wurden durch unbekannte Täter ein Zaun, eine Wäscheleine und
die Scheiben eines Gewächshauses beschädigt. Es entstand ein Schaden
von ca. 300EUR. Wer Hinweise zu dem Vorfall geben kann, setzte sich
bitte mit der Polizei in Verbindung.

Sachbeschädigung / Einbruchsversuch in Gartenhaus

In dem Zeitraum von 01. April bis zum 04. April 2015, eventuell in
Zusammenhang mit o. g. Sachbeschädigung, kam es in der
Niedersachsenstraße in Nordenham-Einswarden zu einer Sachbeschädigung
und einem Einbruchsversuch. Durch unbekannte Täter wurde auch hier
ein Gartenzaun beschädigt. Zudem wurde durch rohe Gewalt versucht,
die Tür eines Gartenhauses aufzubrechen. Dieses misslang aber. Es
entstand ein Schaden von ca. 300EUR, Hinweise bitte an die Polizei in
Nordenham.

Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 04. April 2015, um 19:45 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK
Nordenham einen 55-jährigen Nordenhamer auf seinem Mofa in der
Ludwigstraße in Nordenham. Da die Beamten hierbei eine erhebliche
Alkoholisierung des Fahrzeugführers feststellten, wurde die Entnahme
einer Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem
wurde das Mofa zur Verhinderung der Fortsetzung der Fahrt
sichergestellt.

Fahren unter Drogeneinfluss

Am 04. April 2015, um 21:40 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK
Nordenham einen 19-jährigen Oldenburger PKW-Führer in der Jahnstraße
in Nordenham. Da bei der Kontrolle der Person eine Beeinflussung
durch Drogen festgestellt wurde, wurde eine Blutprobe entnommen und




die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde
eingeleitet (Anm.: Der Regelsatz sieht in solchen Fällen eine
Geldbuße von 500EUR, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein
1-monatiges Fahrverbot vor.).

Fahren ohne Pflichtversicherung Fahren unter Alkohol als
Fahranfänger

Am 04. April 2015, um 23:10 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK
Nordenham einen 16-jährigen Stadlander, der mit seinem Krad auf der
Butjadinger Straße in Nordenham-Abbehausen unterwegs war. Hierbei
wurde festgestellt, dass eine Versicherung für das Fahrzeug nicht
bestand. Zudem war dieser leicht alkoholisiert, so dass ein
gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Da es sich
bei dem Fahrzeugführer um einen Fahranfänger handelte, muss dieser
aufgrund der Alkoholisierung mit einer zusätzlichen Bestrafung
rechnen.

Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen

Am 05. April 2015, gegen 03:00 Uhr, kam es zu einem Brand eines
hölzernen Bushaltestellenhäuschens im Bovinger Weg in Butjadingen.
Dieses wurde durch den Brand vollständig zerstört. Die Polizei geht
hier von einer vorsätzlichen Brandstiftung aus und bittet eventuelle
Zeugen, sich bei der Polizei in Butjadingen oder Nordenham zu melden.

Verkehrsunfall mit Flucht und Alkoholeinfluss

Am 05. April 2015, um 06:25 Uhr, wurde dem PK Nordenham ein
Verkehrsunfall in Jade auf der Mentzhauser Straße mitgeteilt. Vor
Ort wurde ein 71-jähriger Oldenburger PKW-Führer festgestellt, der
mit seinem PKW auf der Menzthauser Straße in Rtg. Bundesstraße 211
unterwegs war. Hierbei kam dieser nach rechts von der Fahrbahn ab und
fuhr in den dortigen Straßengraben. Den Angaben des Fahrzeugführers
nach wurde dieser durch ein entgegenkommendes Fahrzeug abgedrängt
bzw. geblendet, so dass er auf der schmalen Fahrbahn nach rechts
ausweichen musste. Hinweise auf das entgegenkommende Fahrzeug
bestehen nicht, so dass die Polizei hier um Hinweise bittet. Da der
verunfallte Fahrzeugführer alkoholisiert war, wurde diesem eine
Blutprobe entnommen und dessen Führerschein sichergestellt.

Falschfahrer im Wesertunnel

Am 05. April 2015, um 21:55 Uhr, kam es zu einem Falschfahrer im
Wesertunnel, der die Südröhre in entgegengesetzter Richtung befuhr.
Nachdem dieser seinen Fehler bemerkte, wendete er und fuhr
anschließend wieder aus dem Tunnel. Hier konnte der 43-jährige
Elsflether angetroffen und kontrolliert werden. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Der Regelsatz für
einen solchen Verstoß sieht eine Geldbuße von 200EUR, 2 Punkte im
Verkehrszentralregister und ein 1-monatiges Fahrverbot vor.

Insgesammt hatte die Nordenhamer Polizei kein geruhsames
Osterwochenende, da es neben den o. g. Vorfällen und diversen
Ruhestörung und Strreitereien auch zu einigen Auseinandersetzungen
beim Reitlander Osterfeuer kam. Hier musste die Polizei wegen
begangener Körperverletzungen dreimal einschreiten und zudem gegen 7
Personen einen Platzverweis erteilen. Sämtliche Beteiligten der
Vorfälle standen hierbei unter Alkoholeinwirkung.




Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Herr Büsing
Telefon: 04731/9981115


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Datum: 06.04.2015 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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