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150410-3. Warnhinweis vor Anrufen von falschen Kriminalbeamten

ID: 1233015

(ots) - Zeit: 09.04.2015 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Die Polizei Hamburg warnt vor Anrufern, die sich als
Kriminalbeamte ausgeben und sensible persönliche Daten
auskundschaften wollen. Die Ermittlungen in den bislang bekannt
gewordenen sechs Fällen werden von den örtlich zuständigen
Kriminalkommissariaten geführt.

In den Abendstunden des gestrigen Tages meldeten sich bei
vorwiegend älteren Personen Anrufer, die vorgaben, von der
Kriminalpolizei zu sein. Es wurde behauptet, dass ein
Wohnungseinbruch bevorstehen würde. In den Gesprächen versuchten die
Anrufer zu erkunden, ob im Haus oder der Wohnung Wertgegenstände oder
Bargeld vorhanden sind.

Einige Angerufene wurden misstrauisch und notierten sich die
übertragene Telefonnummer, die auf eine Behördenkennung (4286...)
hinwies. Die umsichtig handelnden Anrufer verhielten sich vorbildlich
und gaben keine relevanten Informationen am Telefon heraus. Sie
verständigten ihrerseits die Polizei über den Notruf 110.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den verdächtigen Anrufern
wurden aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen dürfte es sich bei den
übertragenen Telefonnummern um eine illegal über das Internet
generierte Kennung handeln, die durch den Behördenbezug dem Anrufer
Seriosität vorspiegeln soll.

Die Polizei Hamburg warnt vor solchen Anrufen! -Trauen Sie Ihrem
Gefühl! Seien Sie misstrauisch bei angeblichen Anrufen von
Amtsträgern oder Behörden, die von Ihnen Informationen am Telefon
verlangen. Geben Sie keine Auskünfte über Tagesabläufe,
Abwesenheiten, Vermögensverhältnisse oder Ähnliches. Offizielle
Stellen haben Verständnis für diese reservierte Haltung. -Notieren
Sie sich bei verdächtigen Anrufen Name, Behörde und Telefonnummer,
erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und setzen Sie sich über eine




Ihnen bekannte oder von Ihnen ermittelte Telefonnummer oder im
Zweifel über die 110 mit der nächsten Polizeidienststelle in
Verbindung. -Seien Sie grundsätzlich skeptisch, wenn sich Personen
am Telefon als Amtsträger ausgeben und eine Zahlung fordern. Die
Polizei und andere Behörden werden niemals für die Unterstützung bei
Ermittlungen Bargeld verlangen oder am Telefon um eine Überweisung
eines Geldbetrages bitten! Zahlungsaufforderungen von Behörden werden
immer mit klar erkennbarem Absender auf dem Postweg zugestellt. -
Warnen Sie auch Freunde, Bekannte und Ihre Eltern bzw. Großeltern vor
dieser neuen Betrugsmasche. -Und wenn Sie trotz aller Vorsicht doch
in die Falle getappt sind: Erstatten Sie umgehend eine Strafanzeige
bei der Polizei.

Veh.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Holger Vehren
Telefon: 040/4286-56215
Fax: 040/4286-56219
www.polizei.hamburg.de


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Datum: 10.04.2015 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

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