Damit Unkrautbekämpfung nicht zur Straftat wird
(ots) - Alle Jahre wieder steigt mit der
zunehmenden Temperatur und anhaltender Trockenheit auch die
Brandgefahr. Fahrlässiger Umgang mit Feuer kann sich schnell zum
Strafverfahren entzünden.
Ein typisches Beispiel dafür ereignete sich am Montagvormittag in
Rödingen. In der Absicht, mittels Gasbrenner Unkraut zu vernichten,
flammte ein Senior durch einen Hausgarten. Dabei geriet jedoch auch
blitzschnell eine Thujahecke in Brand.
Glück im Unglück: Mit Helfern konnte der Verursacher die in Brand
geratene Hecke löschen, bevor das Feuer sich unkontrollierbar
ausweiten konnte. Dennoch wurden circa fünf Meter laufende Hecke
vernichtet.
Nicht selten werden hohe Werte durch Feuer zerstört, oder Menschen
erheblich gefährdet, verletzt und sogar getötet.
Die Polizei führt besonders im Sommerhalbjahr immer wieder
kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach zum Teil schwerwiegenden
Bränden durch. Auch die fahrlässig verursachte Brandstiftung ist
strafbar. Deshalb bittet auch die Polizei um besondere Vorsicht beim
Umgang mit offener Flamme oder Glut.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
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Datum: 15.04.2015 - 12:15 Uhr
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