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Innenminister Caffier begrüßt Kompromiss zur Festlegung von Mindestspeicherungsfristen

ID: 1235511

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier begrüßt den vom
Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gefundenen
Kompromiss zur Neuregelung der Mindestspeicherungsfristen für
bestimmte Telekommunikationsdaten.

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Festlegung von
Mindestspeicherungsfristen ist ein unverzichtbares Instrument für
eine effektive Verfolgung und Aufklärung schwerer und schwerster
Straftaten. Wir brauchen dieses Werkzeug, um die Bürgerinnen und
Bürger besser vor Kriminellen und Terroristen zu schützen", erklärt
Innenminister Lorenz Caffier.

Als Beispiel nannte Lorenz Caffier Ermittlungen bei
Tötungsdelikten. Dort spielt die Erhebung zeitlich zurückliegender
Telekommunikationsdaten eine maßgebliche Rolle. Insbesondere dann,
wenn das Opfer erst nach Tagen oder Wochen aufgefunden wird. Die bei
den Anbietern von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten
können einen wichtigen Ermittlungsansatz bieten, wegen der fehlenden
Regelung zu Mindestspeicherungsfristen ist deren Erhebung und
Auswertung bislang aber nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Auch im Bereich Cybercrime ist die Mindestspeicherungsfrist
unerlässlich, wenn durch Hackerangriffe Kundendaten gestohlen werden.
Diese Daten werden oft in Undergroundforen weitergegeben,
verschiedene Tätergruppen haben damit in der Vergangenheit z.B.
Accounts bei Shopping-Portalen angelegt und eingekauft. Obwohl
hierbei eine Vielzahl von Daten anfielen, sind sie für die
Ermittlungen meistens nicht mehr erhebbar gewesen, weil bei den
Dienste-Anbietern die Speicherfristen regelmäßig abgelaufen waren.

"Mit dem gefunden Kompromiss bekommen unsere Sicherheitsbehörden
nun endlich Rechtssicherheit, um Kriminellen wie z.B. Mördern,
Pädophilen, Extremisten und Terroristen das Handwerk legen zu können.
Als Innenminister habe ich mich stets für eine befristete




Mindestspeicherung mit Augenmaß eingesetzt. Diese ist mit den heute
vorgestellten Leitlinien, die unter anderem einen strengen
Richtervorbehalt vorsehen, gefunden worden."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 15.04.2015 - 12:27 Uhr
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