Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruch in Dortmund
(ots) -
Lfd. Nr.: 0574
Nach einem Wohnungseinbruch am Donnerstag (16.4) zwischen 11 und
16 Uhr in der östlichen Dortmunder Innenstadt sucht die Polizei
Zeugen. Die Einbrecher flüchteten unerkannt mit ihrer Beute.
Nach ersten Ermittlungen hebelten die Täter eine Wohnungstür eines
Mehrfamilienhauses auf der Straße Am Bentenskamp auf. So gelangten
die Einbrecher in die Wohnung und suchten nach Beute. Mit Bargeld und
Schmuck flüchteten die Diebe unerkannt.
Haben Sie zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen gemacht oder
verdächtige Geräusche in Tatortnähe gehört? Die Polizei sucht
Hinweisgeber! Bitte melden Sie sich beim Kriminaldauerdienst der
Polizei: 0231- 132- 7441.
Die Dortmunder Polizei möchte weiterhin Einbrüche verhindern und
informiert umfassend über Einbruchschutz. Denn jeder Einbruch ist
einer zu viel. Rufen Sie unsere Experten für eine technische Beratung
an: 0231- 132- 7951 oder - 7952 oder -7953.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Marco Müller
Telefon: 0231-132 1024
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekonferenz zur Nutzung Sozialer Netzwerke:
Polizeipräsident Eckhard Sauer informiert über den Start der nordhessischen Polizei bei Twitter" alt=" Kassel / Nordhessen:
Pressekonferenz zur Nutzung Sozialer Netzwerke:
Polizeipräsident Eckhard Sauer informiert über den Start der nordhessischen Polizei bei Twitter">
Datum: 17.04.2015 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1237090
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei sucht Zeugen nach Wohnungseinbruch in Dortmund"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).