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Nr.: 243 --Nächtliches Vollbad führt zur Explosion--

ID: 1237962

(ots) -

-

Ort: Bremen-Neustadt, Buntentorsteinweg
Zeit: 19.04.2015, 00.15 Uhr

Ein 39 Jahre alter Mann musste sich der Nacht zu Sonntag in der
Neustadt wie ein Protagonist bei einer Was-passiert-dann-Maschine
fühlen. Seine bei einem nächtlichen Vollbad angezündeten Teelichter
führten zu einer niemals geahnten Kettenreaktion.

Der 39-Jährige hielt sich in der Wohnung seiner Freundin im
Buntentorsteinweg auf und nahm ein mehrstündiges Bad. Um es
gemütlicher zu machen, entzündete er mehrere Teelichter, die auf
einem Holzregal neben Spraydosen und Parfümflaschen standen. Nach
geraumer Zeit bemerkte der Mann, dass ein Deo Spray Feuer gefangen
hatte. Er sprang aus der Badewanne und versuchte die Flammen mit
einem Zahnputzbecher voller Wasser zu löschen. Dieser Vorgang löste
eine exotherme Reaktion unter Beteiligung der anderen Spraydosen und
Parfümflaschen aus. Es gab eine Explosion, die nicht nur etliche
Gegenstände durch das Badezimmer fliegen ließ, sondern auch die Tür
aus der Verankerung riss. Damit nicht genug: Durch die
explosionsartige Umsetzung kam es zu erheblichen Beschädigungen der
gesamten Wohnung. Die am Badezimmer angrenzende Küchenwand wurde um
mehrere Zentimeter versetzt, Teile der Decke stürzten ein und die
Gastherme wurde von der Wand verschoben. Eine Tür wurde komplett
zerstört, große Teile der losen Inneneinrichtung in benachbarten
Zimmern beschädigt. Erstaunlicherweise wurde der 39 Jahre alte Mann
bei der Explosion nur leicht verletzt.

Wegen einer Einsturzgefahr evakuierten Feuerwehr und Polizei
vorsorglich das zweistöckige Mehrparteienhaus. Der Buntentorsteinweg
musste in beide Richtungen gesperrt werden. Ein hinzugezogener
Statiker erklärte schließlich die betroffene Wohnung im zweiten
Obergeschoss für unbewohnbar, das Haus jedoch für nicht




einsturzgefährdet. Die anderen Mieter durften wieder in ihre
Wohnungen zurück.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Es
entstand ein Sachschaden von über 20.000 Euro. Und übrigens: Kerzen
gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung und nicht
in die Nähe von brennbaren Gegenständen.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
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Datum: 20.04.2015 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1237962
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