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150423-3-K/LEV Illegale Autorennen - Polizei Köln hat potenzielle Raser im Visier

ID: 1239933

(ots) - Geschwindigkeitsmaßnahmen wurden erheblich gesteigert

Werden bei Wettbewerben Aggressionen in positiver Form ausgelebt,
ist dagegen nichts einzuwenden - so zum Beispiel auch bei Autorennen
außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. In den letzten Wochen ist
es jedoch - nach den bisherigen Ermittlungserkenntnissen - wiederholt
zu sogenannten "illegalen Autorennen" im öffentlichen Verkehrsraum im
Stadtgebiet Köln und Leverkusen gekommen. Bei daraus resultierenden
Verkehrsunfällen wurden Menschen getötet und schwer verletzt.

Zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Köln gehört auch die
Bekämpfung von "Aggression im Straßenverkehr". Sie setzt hierbei auf

- zentrale Ermittlungsarbeit,
- Gefährderansprachen,
- Anti-Aggressionsseminare,
- "Crash Kurs NRW"-Veranstaltungen für die Zielgruppe "Junge Fahrer"

Außerdem wurden seit 2012 im Zuge der Kampagne "Brems Dich - rette
Leben!" (mittlerweile "Blitzmarathon - Respekt vor Leben")
Geschwindigkeitskontrollen deutlich intensiviert. Dabei wurden in den
Stadtgebieten Köln und Leverkusen die Geschwindigkeitsmaßnahmen um
fast 10.000 Maßnahmen von 8.200 (1. Jahresquartal 2012) auf über
18.000 Maßnahmen (1. Jahresquartal 2015) gesteigert. Dabei kam auch
eine neue Überwachungstechnik zum Einsatz.

Insgesamt nahm die Anzahl der Aggressionsdelikte in den
Stadtgebieten Köln und Leverkusen von 2011 bis 2014 um 139 Delikte
ab, was einem Minus von 6,3 Prozent entspricht.

Solange kein Mensch verletzt oder gar getötet wird, werden
"illegale Autorennen" gemäß § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
als "übermäßige Straßenbenutzung" geahndet. Hier heißt es in Absatz
1: "Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten." Wer sich dennoch ein
"Rennen" liefert, der muss gemäß dem bundeseinheitlichen
Tatbestandskatalog mit einer Geldbuße von 400 Euro, zwei Punkten und




einem Monat Fahrverbot rechnen.

Ganz anders sieht das allerdings aus, wenn es im Zusammenhang mit
dem verbotenen Autorennen zu einem Unfall mit Schwerstverletzten oder
Getöteten gekommen ist. In diesen Fällen geht es nicht mehr um eine
Ordnungswidrigkeit, sondern um den Verdacht eines versuchten oder
vollendeten Tötungsdelikts!

"Gerade junge Kraftfahrzeugführer sollten sich das sehr genau vor
Augen halten. Die Polizei Köln wird auf jeden Fall weiterhin alles
dafür tun, Aggressionen im Straßenverkehr konsequent zu bekämpfen und
diejenigen, für die Rücksicht ein Fremdwort ist, aus dem Verkehr
ziehen", sagt Polizeipräsident Wolfgang Albers. (lf)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de


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Datum: 23.04.2015 - 11:54 Uhr
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