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150423.5-Glückstadt: Entziehung elektrischer Energie

ID: 1240180

(ots) - Ein 33 Jahre alter Glückstädter wird
beschuldigt und hat bereits zugegeben, im Zeitraum 20./21. April
unberechtigterweise Energie bezogen zu haben, um damit in seinem
Kellerraum einen Wäschetrockner betreiben zu können - über ein
Verlängerungskabel aus einer Steckdose im Gemeinschaftskeller eines
Gebäudes in der Flensburger Straße. Darüber zu verfügen, war er aber
nicht berechtigt. Die Polizei ermittelt in strafrechtlicher Hinsicht
gegen den Mann. Vorgehalten wird ihm "Entziehung elektrischer
Energie" (§ 248c StGB).

Als Grund für sein Handeln hatte der Beschuldigte laut
Polizeibericht angegeben: "Weil da kein Strom in den Kellern ist,
musste ich mir eine Leitung ziehen." Nein, musste er nicht, er hätte
einen anderen Weg wählen müssen - wie diejenigen, die sich auf eigene
Kosten eine Steckdose in den Kellerraum hatten legen lassen und den
Verbrauch dann auch aus eigenem Portemonnaie bestreiten.

Die Steckdose, aus der sich der 33-Jährige bedient hatte, ist für
eine Tauchpumpe bestimmt. Eine Mieterin vor Ort brachte es dann auch
auf den Punkt: "An dieser Steckdose haben Mieter nichts zu suchen."

Hermann Schwichtenberg




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Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de




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Datum: 23.04.2015 - 14:29 Uhr
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