Sassenberg. Kradfahrer erwartet Fahrverbot
(ots) - Ein Kradfahrer muss neben 2 Punkten und einem
Bußgeld von mindestens 600 Euro mit einem Fahrverbot rechnen, da er
am Donnerstag, 23.4.2015, auf de B 475 in Sassenberg viel zu schnell
unterwegs war. Der 38-jährige Osnabrücker fuhr auf der Bundesstraße
im 100 km/h-Bereich 194 km/h. Dort, wo 70 km/h erlaubt waren,
reduzierte er seine Geschwindigkeit nur geringfügig. Hier maß die
Polizei eine Geschwindigkeit von 162 km/h. Der Kradfahrer wird nun
aufgrund seines rücksichtlosen Verhaltens seinen Führerschein für
mindestens 3 Monate abgegeben müssen.
Überhöhte Geschwindigkeit ist der Killer Nr. 1 auf den Straßen.
Gerade für Motorradfahrer ist das zu schnelle Fahren ein noch
größeres Risiko. Aufgrund ihrer schmalen Silhouette sind sie für
andere Verkehrsteilnehmer häufig schlecht zu erkennen. Nähern
Kradfahrer sich dann noch Kreuzungen oder Einmündungen mit überhöhter
Geschwindigkeit, erschweren sie den anderen Verkehrsteilnehmern die
Einschätzung der Situation. Kommt es zu einem Unfall, sind die
gesundheitlichen Folgen für Motorradfahrer mangels Knautschzone
gravierend.
Rückfragen bitte an:
Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.04.2015 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1240471
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WAF
Stadt:
Warendorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Sassenberg. Kradfahrer erwartet Fahrverbot"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Warendorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).