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Großkontrolle auf der A 30 bei Melle

ID: 1240571

(ots) -
Kräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion
Osnabrück kontrollierten gemeinsam mit weiteren Behörden, wie dem
Polizeipräsidium Münster, der niederländischen Polizei und Vertretern
der norwegischen und polnischen Polizei am 23. April 2015 zahlreiche
Verkehrsteilnehmer. Die länderübergreifende Schwerpunktkontrolle fand
auf der Rastanlage Grönegau Süd auf der A 30 bei Melle statt.

Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Osnabrück, dem Bundesamt für
Güterverkehr und dem Gewerbeaufsichtsamt standen für diese
Kontrollaktionen verschiedene Schwerpunkte im Fokus: Die Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Kriminalität (bspw. Betäubungs-, Eigentums-
und Schleusungskriminalität); die Überprüfung des gewerblichen Güter-
und Personenverkehrs (Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten,
Tachomanipulation, Ladungssicherung, etc.) sowie Verstöße gegen das
Abfallrecht.

Während der ca. sechsstündigen Kontrollzeit waren bis zu 100
Kräfte im Einsatz. Mehr als 400 Fahrzeuge und 530 Personen wurden
kontrolliert. Knapp 70 Fahrzeuge wiesen Mängel auf, in mehr als 30
Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden fünf Verstöße gegen
das BTMG und zwei gegen das Waffengesetz festgestellt. In sechs
Fällen fuhren Personen das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis, in vier
Fällen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zudem wurden fünf
Urkundenfälschungen an Führerscheinen, Fahrzeugscheinen,
DEKRA-Siegeln sowie Ausweispapieren festgestellt.

Ein 40 Tonnen schwerer Sattelschlepper fuhr mit gerissenen
Bremsscheiben. Das Fahrzeug war voll beladen mit Granulat. Dem
Fahrzeugführer wurde an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt bis
der gravierende technische Mangel beseitigt wurde. Bei einem
bulgarischen Sattelzug wurden Mängel bei der Ladungssicherung
festgestellt. Eigentlich wären 49 Spanngurte erforderlich gewesen.




Der Fahrer hatte jedoch lediglich 9 Gurte festgezurrt. Auf einem
anderen Sattelzug wurden ca. 24.000 kg Faserplatten völlig
unzureichend gesichert transportiert. Auch in diesem Fall wurde die
Weiterfahrt untersagt.

Ein weiterer Fahrzeugführer fuhr sein tiefergelegtes Fahrzeug,
obwohl es mit der Stoßstange so tief lag, dass es nicht mehr im
Straßenverkehr bewegt werden durfte. Der Fahrzeugführer organsierte
in kurzer Zeit eine andere Stoßstange, baute diese vor Ort an und
konnte weiterfahren.

In zwei Fällen besteht der Verdacht der Fälschung technischer
Aufzeichnungen am digitalen Kontrollgerät im LKW durch den Einsatz
von Magneten. Dadurch wurde über die tatsächliche Lenk- und Ruhezeit
der LKW-Fahrer hinweggetäuscht. In einem Fall wurden die Magneten
aufgefunden. Der Fahrer eines Fernbusses übte diese Tätigkeit neben
seinem Beruf als Busfahrer im Linienverkehr aus. Es besteht der
Verdacht der Überschreitung der Arbeits- bzw. Lenkzeit.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Nadine Kluge
Telefon: 0541/327-1034
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen
http://www.pd-os.polizei-nds.de


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Datum: 24.04.2015 - 12:00 Uhr
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