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Pressemeldung des PK Nordenham vom 25.04.2015

ID: 1241077

(ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 24. April 2015, um 14:20 Uhr, kontrollierten die Beamten des PK
Nordenham eine 51-jährigen Nordenhamerin, die mit ihrem PKW die
Blexersander Straße in Nordenham befuhr. Bei der Kontrolle konnten
die Beamten in der Atemluft der Fahrzeugführerin deutlichen
Alkoholgeruch feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest
bestätigte diese Wahrnehmung.

Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Durch einen Richter wurde zudem
die Entnahme einer Blutprobe sowie die Beschlagnahme des
Führerscheins angeordnet.

Um eine mögliche Weiterfahrt zu verhindern, wurden die
Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Trunkenheit im Straßenverkehr

Ebenfalls am Freitag, den 24. April 2015, um 19:20 Uhr, stellten
die Beamten des PK Nordenham eine weiteren alkoholisierten
Fahrzeugführer fest. Die Beamten kontrollierten einen 59-jährigen
Nordenhamer, der mit seinem PKW auf der Burhaver Straße in
Nordenham-Schweewarden unterwegs war. Hierbei wurde in der Atemluft
des Fahrzeugsführers Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen hohen Promillewert.

Gegen den Fahrzeugführer wurde Strafverfahren eingeleitet, eine
Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein wurde beschlagnahmt.

Fahren unter Drogeneinfluss

Bei einer weiteren Verkehrskontrolle am Freitag, den 24.04.2015,
gegen 15:30 Uhr, in der Straße Am Stadtpark, 26954 Nordenham, wurden
bei einem 24-jährigen PKW-Führer Anzeichen für eine Beeinflussung
durch Drogen festgestellt.

Daraufhin wurde nach richterlicher Anordnung eine Blutprobe
entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

(Anm.: Der Regelsatz sieht in solchen Fällen eine Geldbuße von




500EUR, 2 Punkte im Verkehrszentralregister und ein 1-monatiges
Fahrverbot vor.).

Fahren unter Drogeneinfluss

Am späten Nachmittag, ebenfalls am 24.04.2015, um 17:50 Uhr,
führten Beamte des PK Nordenham eine Verkehrskontrolle in der
Strandallee in 26969 Butjadingen, im Ortsteil Burhave, durch.

Auch hier erhärtete sich der Verdacht, dass der 35-jährige Fahrer
den PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im öffentlichen
Verkehrsraum geführt hat. Ein durchgeführter Drogenschnelltest
bestätigte den Verdacht und schlug positiv auf eine Beeinflussung
durch THC (Tetrahydrocannabinol), den rauschbewirkende Bestandteil
der Hanfpflanze (Cannabis),aus.

Daraufhin wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und die
Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde
eingeleitet.

Fazit: Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer!

Aufgrund der vielfachen Feststellungen vom Freitag wird an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alkohol- und
Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr, neben überhöhter
Geschwindigkeit und rücksichtsloser Fahrweise, eine der
Hauptunfallursachen im Straßenverkehr darstellt. Weiter ziehen diese
sogenannten Trunkenheitsfahrten ein Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erheblichen Geldstrafen,
Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe nach sich.

Trinken Sie daher, wenn Sie ein Fahrzeug führen oder eine Maschine
bedienen müssen keinen Alkohol. Partybesucher sollten sich im Vorfeld
einer Feier auf einen verlässlichen Fahrer, der nüchtern bleibt,
einigen oder für den Heimweg öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Eltern sollten ihre Kinder dafür sensibilisieren, nach dem
Discobesuch niemals bei alkoholisierten oder durch Betäubungsmittel
berauschten Fahrzeugführern einzusteigen.

Sollten Sie beobachten, dass ein Fahrzeugführer unter Alkohol-
oder Drogenbeeinflussung ein Fahrzeug führen möchte, dann zeigen sie
Zivilcourage und verhindern Sie, ohne sich dabei selbst zu gefährden,
die mögliche Trunkenheitsfahrt. Informieren sie im Verdachtsfall ohne
zu zögern über den Notruf 110 die Polizei.

Die Polizei Nordenham wird auch in Zukunft konsequent die
Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern überprüfen. Nur hierdurch
lassen sich folgenschwere Unfälle verhindern. Zugleich wird dadurch
das Entdeckungsrisiko für potentielle Täter erhöht, so dass diese im
Idealfall bereits im Vorfeld vom Führen eines Fahrzeugs unter dem
Einfluss von Alkohol oder Drogen absehen.




PK Nordenham

Tel.: 04731/9981-0


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Datum: 25.04.2015 - 13:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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