++ TANZ IN DEN MAI - LANDKREIS VERDEN UND POLIZEIINSPEKTION
VERDEN/OSTERHOLZ ACHTEN AUF JUGENDSCHUTZ ++
(ots) -
TANZ IN DEN MAI - LANDKREIS VERDEN UND POLIZEIINSPEKTION
VERDEN/OSTERHOLZ ACHTEN AUF JUGENDSCHUTZ
(Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Verden und der
Polizeiinspektion Verden/Osterholz)
LANDKREIS VERDEN. Wie im letzten Jahr werden auch auf den
diesjährigen Veranstaltungen zum Tanz in den Mai der Landkreis Verden
und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz die Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Die Veranstalter, die
Securitymitarbeiter und die Wirte der beiden großen Feste in
Fischerhude und Blender ziehen an einem Strick, wenn sie das Ziel
verfolgen, dem exzessiven Alkoholkonsum bei Jugendlichen
entgegenzuwirken. Zuviel Alkohol, insbesondere auf
Großveranstaltungen, bedeutet erfahrungsgemäß auch immer, dass im
Rausch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden. "Wir
haben 2014 sehr positive Erfahrungen bei der Umsetzung des Konzepts
gemacht", so Jürgen Brüns, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes
bei der Polizei in Achim. In Fischerhude und Blender vernichteten die
Jugendschutzteams diverse Spirituosen von Jugendlichen oder stellten
Alkoholika-Flaschen sicher. "Unser Vorgehen dürfte dazu beigetragen
habe, dass keine Person mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus
gebracht werden musste", fügt Brüns hinzu. Daher wird die Polizei am
Veranstaltungstag in Fischerhude und Blender jeweils mit einer
angemessenen Anzahl von Beamtinnen und Beamten erneut dafür sorgen,
dass es zu keinen negativen Auswüchsen kommen wird.
Heike Nodorp, Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Verden, führt
mit den örtlichen Ordnungsämtern und der Polizei auf den Festgeländen
sowie im Umfeld Jugendschutzkontrollen durch. Nicht altersgerechte
mitgebrachte Alkoholika werden im Bedarfsfall sichergestellt bzw.
einvernehmlich ausgekippt. Angetrunkene Jugendliche müssen damit
rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten aufgefordert werden sie
abzuholen, um Gefahren für ihr Wohl während der Veranstaltung oder
auch danach auf dem Heimweg auszuschließen. Der Fachdienst Jugend und
Familie des Landkreises macht anschließend den Erziehungsberechtigten
Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Verfahren werden gegen Erwachsene, die den Jugendlichen verbotenen
Alkohol verschafft haben, eingeleitet. Die beauftragte Security ist
zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes ebenfalls sensibilisiert.
"Wir ziehen da alle an einem Strang", so Nodorp, die auf folgende
Regelungen hinweisen möchte:
In Blender gibt es landkreisweit die einzige Ausnahme. Hier dürfen
ortsansässige unter 16-Jährige im Beisein der Eltern das Fest
besuchen. Über 16-Jährigen ist der Aufenthalt allein und ohne
Muttizettel bis 1 Uhr erlaubt. Ohne gültigen Personalausweis ist kein
Einlass möglich! Sonderbusverbindungen ab 1.00 Uhr wurden vom Wirt
Sven Sottorf eigens organisiert. Für 2 Euro/Fahrt/Personen kommen
alle wieder sicher nach Hause. Weitere Infos zum Shuttleservice gibt
es unter www.allerbus.de.
Für Fischerhude gelten die üblichen bekannten Regelungen.
Zu guter Letzt verbindet die Gäste und die unterschiedlichen
Verantwortlichen ein Ziel: Alle Altersgruppen sollen zwei schöne und
friedliche Traditionsveranstaltungen erleben können!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
Mobil: 0152 / 56 88 06 04
E-Mail: pressestelle(at)pi-ver.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 27.04.2015 - 07:00 Uhr
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Landkreis Verden
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Polizeimeldungen
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