Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Crewmitglied
- Stewardess muss 5470,00 Euro zahlen
(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte
heute morgen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm
vollstrecken.
Eine 39-jährige deutsche Staatsangehörige, in den USA lebend,
wurde gegen 07:30 Uhr zur Einreisekontrolle des Fluges UA074 aus
Newark (USA) vorstellig. Bei Überprüfung ihrer Personalien wurde
festgestellt, dass sie im Juni 2014 vom Amtsgericht Ulm wegen
Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden war. Ihr war eine
Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30,00 Euro bzw. eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen auferlegt worden. Im Juli 2014
wurde sie dann von der Staatsanwaltschaft Ulm zur Fahndung
ausgeschrieben, da sie die Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Die
Deutsche, Crewmitglied einer Fluggesellschaft und in Uniform
unterwegs, konnte eine Bekannte dazu bewegen, die 5400,00 Euro Strafe
sowie 70,00 Euro Kosten für sie bei der Bundespolizei in Stuttgart
einzuzahlen. Somit konnte sie die Haft abwenden und gegen 12:30 Uhr
aus dem Gewahrsam entlassen werden.
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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hans-Jürgen Hansen
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E-Mail: hans-juergen.hansen(at)polizei.bund.de
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Datum: 28.04.2015 - 12:44 Uhr
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