Dreister Fahrgast
(ots) - Am gestrigen Mittwoch, gegen 22:00
Uhr, erhielten die Beamten des Bundespolizeirevieres Schwerin durch
die Zugbegleiterin des ICE 1720 die Mitteilung, dass sich im Zug eine
männliche Person befinden soll, die offensichtlich alkoholisiert ist,
Reisende belästigt und nicht im Besitz einer Bahnfahrkarte ist. Eine
Nachlöse konnte die Person nicht zahlen und wurde daraufhin am
Bahnhof Ludwigslust von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Bei der
männlichen Person handelte es sich um einen 41-jährigen afghanischen
Staatsangehörigen, bei dem ein Atemalkoholwert von 1,01 Promille
ermittelt werden konnte. Keine zwei Stunden später wurde das
Bundespolizeirevier Schwerin erneut alarmiert. Diesmal teilte die
Zugbegleiterin der OE 79483 von Ludwigslust nach Schwerin mit, dass
sich im Zug eine männliche Person ohne Fahrschein befindet und die
Nachlöse nicht beibringen kann. Wieder nahmen die Beamten der
Bundespolizei die Person in Empfang - diesmal am Hbf. Schwerin - und
mussten feststellen, dass es sich hierbei um die gleiche Person
handelte, die bereits in Ludwigslust auffällig geworden war. Neben
einem Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen muss sich die
Person darüber hinaus auch wegen einer strafbaren Handlung wegen des
Verstoßes gegen seine räumliche Beschränkung verantworten, da die
Beamten ermitteln konnten, dass der Aufenthalt des afghanischen
Staatsangehörigen auf den Freistaat Sachsen beschränkt wurde und er
gegen diese Auflage schon mehrfach verstoßen hat.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
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unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
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Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
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Datum: 29.04.2015 - 10:10 Uhr
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