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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock



- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

ID: 1242902

(ots) -
Am Sonntag, den 03. Mai 2015 findet in der osnatel-Arena in
Osnabrück das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und
dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft
werden zahlreiche Rostocker Fans nach Osnabrück reisen. Hierzu werden
auch die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung
Osnabrück genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von
Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch
eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

-03. Mai 2015, 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst zunächst folgende
Regionalzugverbindungen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes von
Rostock, über Hamburg, Bremen nach Osnabrück, Rostock, Wismar, Bad
Kleinen, Lübeck, Hamburg, Bremen nach Osnabrück sowie Schwerin,
Wittenberge, Stendal, Braunschweig nach Osnabrück und zurück:

Hinfahrt: RE 4330, ME 82004, RE 4457, RE 79456, RB 17809, RB
27870, RE 28286, RE 4302, ME 82006, RE 17813, RE
14057, RE 13102, RE 14341, RE 13192, RE 21409, ME 82008, RE 4461,
RE 4304, ME 82010, RE 14059

Rückfahrt:RE 14062, ME 82027, RE 4319, HKX 1805, RE 4321, RE
26293, RB 27895, RB 17836, RE 79483, ME 81927 IRE 18099, RE 79490

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen
nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage
auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung
des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an
den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt
werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Beförderungsausschlusses durch das




Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen
Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 29.04.2015 - 12:00 Uhr
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