Bewährungsauflagen nicht eingehalten - Haftbefehl
(ots) - Am Dienstag, den 28. April 2015, gegen 18.20 Uhr
kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 52-jährigen Mann
auf dem Hauptbahnhof Halle. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner
Personalien ergab einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Trier.
Der bereits polizeilich bekannte Mann wurde im Oktober 2013 nach
insgesamt 10 begangenen Diebstählen und mehreren Beleidigungen zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Freiheitsstrafe
wurde zur Bewährung ausgesetzt. Trotz dieser Verurteilung beging der
Mann kurz darauf eine erneute Diebstahlshandlung. Außerdem kam er den
Meldeauflagen nicht nach und verzog nach unbekannt. Aus diesem Grund
erließ das Amtsgericht Trier den Sicherungshaftbefehl. Der Mann wurde
durch die Bundespolizisten festgenommen und am heutigen Tag um 10.30
Uhr dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der Mann in
Haft bleibt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0391-56549-505
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de
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Datum: 29.04.2015 - 12:54 Uhr
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