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Regionale Kontrollgruppe der PD Lüneburg kontrolliert Lebendtiertransporte

ID: 1243409

(ots) -
15 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der
Polizeidirektion (PD) Lüneburg kontrollierten am 29. April im Bezirk
der Polizeidirektion Lüneburg auf den BAB 7, BAB 1, BAB 39 sowie auf
den Bundesstraßen B 209/404 insgesamt 27 Lebendtiertransporte. Sie
wurden dabei unterstützt von zwei Amtsveterinären aus zwei
Landkreisen, einem Tierarzt des LAVES sowie einigen Tierärzten, die
sich in der Referendarausbildung befinden.

Dabei stellten sie bei 13 Fahrzeugen insgesamt 23 Mängel fest:
drei Mal lag der Beanstandungsgrund in Verstößen gegen das
Fahrpersonalgesetz sowie in 15 Fällen aufgrund von Verstößen gegen
das Tierschutzgesetz. Außerdem mussten in jeweils zwei Fällen
mangelhafte Reifen und Überladung beanstandet werden und in einem
Fall ein TÜV-Verstoß. In einem Fall wurde vorübergehend die
Weiterfahrt untersagt.

Die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden von den Veterinären
zwar als nicht ganz so schwerwiegende Verstöße eingestuft, dennoch
zeigt die hohe Zahl an Beanstandungen deutlich den Bedarf für
Kontrollen von Tiertransporten. Einsatzleiter Peter Schilling,
Autobahnpolizeikommissariat Winsen, dazu: "Wir werden in
unregelmäßigen Abständen auch künftig gezielt Kontrollen von
Tiertransporten durchführen. Die Zahl an Beanstandungen zeigt uns
deutlich, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht."

Einige Beispiele: Bei einem Sattelzug wurden auf vier Etagen 400
Ferkel und zehn Sauen transportiert. Die Sauen befanden sich auf der
oberen Etage und stießen mit dem Rücken deutlich gegen das Dach des
Transporters. In diesem Fall wurde eine polizeilich und
amtstierärztlich überwachte Abladung und Umgruppierung angeordnet.
Nachdem für die zehn Sauen die nötige Rückenfreiheit hergestellt
werden konnte, setzte der Transport seine Fahrt in Richtung




Baden-Württemberg fort. Hier wird für Fahrer und Spediteur ein
durchaus erhebliches Bußgeld durch ds zuständige Ordnungsamt des
Landkreises erhobenw erden.

In einem anderen Fall waren Verschlusstopfen im Boden nicht
verschlossen, so dass während der Fahrt die verschmutzte Einstreu auf
die Fahrbahn rieselte. Hier führte der Fahrer eine provisorische
Reparatur durch, so dass vorerst die Fahrt fortgesetzt werden konnte.
Allerdings verpflichtet die ausgestellte Mängelmeldung der Polizei
den Spediteur hier zur Reparatur.

Weitere Beanstandungen aus dem Tierschutzbereich werden eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge haben, aus fachlicher Sicht
werden sie allerdings als eher geringgradig eingestuft: auf einem
Transporter hatten die Schweine eine defekte Trennwand hochgedrückt,
so dass die Gruppen nicht mehr wie vorgeschrieben separiert waren, in
einem weiteren Fall wurden die vorgeschriebenen Gruppengrößen nicht
eingehalten oder dem Fahrer fehlte der erforderliche
Tiertransporte-Befähigungsnachweis.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/8306-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/


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Datum: 30.04.2015 - 11:56 Uhr
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