Tötungsdelikt in Hamm
(ots) - Lfd. Nr.: 0676
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des
Polizeipräsidiums Dortmund:
In der Nacht vom 30.04. auf den 01.05.2015 kam es in Hamm zu einem
Tötungsdelikt zum Nachteil einer 47-Jährigen Hammenserin. Die
Geschädigte wurde am 01.Mai 2015 tot in ihrer Wohnung aufgefunden.
Der Verdacht eines Tötungsdelikts hat sich allerdings erst im
Rahmen der Obduktion am 04.05.2015 ergeben. Am gestrigen Tag wurde
der 32-jährige Lebensgefährte der Geschädigten vorläufig
festgenommen.
Gegen diesen wurde heute durch das Amtsgericht Dortmund auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags
erlassen. Der Beschuldigte, der die Tat bestreitet, befindet sich
nunmehr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zu den Hintergründen
der Tat dauern noch an.
Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft. Zuständige
Staatsanwältin ist Sandra Lücke (0231-926-26221).
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Amanda Kolbe
Telefon: 0231-132 1026
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 05.05.2015 - 16:18 Uhr
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