Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei, der Landespolizei BW und des Zolls: Kontrollen am Stuttgarter Hauptbahnhof
(ots) -
Im Rahmen der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO)
fanden heute gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei, der
Landespolizei sowie des Zolls am Stuttgarter Hauptbahnhof statt.
Während der Aktion, die von heute Morgen bis in die frühen
Nachmittagsstunden andauerte, standen folgende Schwerpunkte im Fokus:
-Bundespolizei: Personenüberprüfungen im Bereich der unerlaubten
Einreise und der Schleuserkriminalität -Landespolizei: Kontrollen im
Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls: Einhaltung der Bestimmungen zum
flächendeckenden Mindestlohn in den Betrieben im und um den Bahnhof.
Als zusätzlicher Partner nahm das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart
mit Gaststättenkontrollen an der Maßnahme teil.
Durch die FKS wurden heute insgesamt 199 Personen überprüft und zu
ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei einer Reinigungskraft
ergab sich der Verdacht auf eine scheinselbständige Beschäftigung. In
zwei weiteren Fällen haben sich konkrete Hinweise ergeben, dass der
gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde nicht
gezahlt wurde. Bei weiteren Betrieben werden
Geschäftsunterlagenprüfungen in den kommenden Wochen zeigen, ob hier
die Arbeitnehmer tatsächlich den flächendeckenden Mindestlohn
erhielten. Weiterhin registrierten die Beamten einen Fall von Betrug
(Aufnahme einer Beschäftigung, ohne dies dem Soziallleistungsträger
anzuzeigen) und einen Fall von Nichtanmeldung zur Sozialversicherung.
Von Seiten des Gewerbeamts der Stadt Stuttgart wurden insgesamt zwölf
ordnungsrechtliche Verstöße im Bereich der Gaststätten auf dem
Bahnhofsgelände moniert. "Neben dem Aufdecken konkreter Straftaten
und Zuwiderhandlungen ist es das erklärte Ziel der SIKO, die
Einsatzfähigkeit der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden bei
Kontrollen aufzuzeigen und durch die gemeinsamen Maßnahmen vor Ort
Präsenz an den verschiedenen Einsatzorten zu zeigen", erklärt der
Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, das
Einsatzkonzept der Kooperation.
Hintergrundinformationen: Die Sicherheitskooperation Polizei
Baden-Württemberg, Bundespolizei und Zollverwaltung (SIKO BW): Die
Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO BW) wurde am 1.
September 2002 zunächst zwischen dem Bundesministerium des Innern und
dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vereinbart. Das
Bundesministerium der Finanzen trat der Vereinbarung am 1. Juni 2003
bei. Schwerpunkte der Kooperation sind die Bekämpfung der Eigentums-
und Rauschgiftkriminalität, des Schmuggels, der unerlaubten Einreise
und des unerlaubten Aufenthaltes sowie der Gewaltkriminalität im
öffentlichen Raum. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit
bei Fußballspielen oder personalintensiven Einsätzen an gemeinsamen
Fahndungs- und Kontrolltagen. Weitere wichtige Aspekte sind
gemeinsame Präventionsmaßnahmen und die gegenseitige Unterstützung
bei der Ausbildung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Zollamtmann Thomas Seemann
- Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit -
Hausanschrift: Hackstraße 85, 70190 Stuttgart
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Datum: 07.05.2015 - 16:36 Uhr
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