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Innenminister Caffier zum 08.Mai in Demmin: Einige Demo-Teilnehmer missbrauchten ihre Freiheitsrechte

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(ots) - "Insgesamt ist es der Versammlungsbehörde und der
Polizei gelungen, den Schutz aller angemeldeten Versammlungen zu
gewährleisten und auch den in Teilen daraus resultierenden
Blockadeaktionen entsprechenden Raum für ihren Protest zu lassen",
lautet das Fazit von Innenminister Lorenz Caffier zum
Demonstrationsgeschehen am 08. Mai in Demmin.

Sowohl die NPD-Versammlung auf der einen Seite als auch
andererseits die Mahnwachen und der Aufzug der demokratischen
Bündnisse als Gegendemonstrationen waren als öffentliche
Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet und vom Grundrecht der
Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt. Die Wahrnehmung der
Grundrechte zu gewährleisten und diese Versammlungen zu schützen war
gesetzlicher Auftrag und erklärtes Ziel aller polizeilichen Maßnahmen
und zwar unabhängig von den Zielen und den thematischen Inhalten
aller Versammlungen.

"Aus polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen war bekannt, dass neben
friedlichen Versammlungsteilnehmern auch mit der Anreise von
gewaltbereiten Teilnehmern auf Seiten der Gegendemonstranten zu
rechnen war", sagt Innenminister Caffier und lobt die friedlichen
Proteste: "Die angemeldeten Gegendemonstrationen der demokratischen
Parteien und Bündnisse haben eine insgesamt friedliche Demonstration
gewollt und das auch gezeigt. Ihre Teilnehmer hielten sich bewusst
fern von denen, die die Konfrontation mit der Polizei suchten. Sie
haben bewiesen, dass Kritik auch ohne Übertretung der Gesetze
deutlich geübt werden kann."

Caffier weiter: "Gegendemonstrationen gehören unbestritten zu den
Instrumenten, die NPD und Rechtsextremismus in jeder Form zu ächten.
Sie finden aber dort ihre Grenze, wo sie in Konflikt geraten mit
Grundrechten Dritter. Gerade in einer streitbaren Demokratie, wie wir
sie in Deutschland haben, besitzen Grundrechte, wie die




Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, einen überragenden
Stellenwert. Bei einer Demonstration - und auch bei einer
Gegendemonstration - soll aber die Kommunikation im Mittelpunkt
stehen."

Demonstrationen oder Sitzblockaden, die mit dem Ziel der
Verhinderung einer anderen Demonstration durchgeführt werden, sind
klar rechtswidrig.

"Tatsache ist jedoch auch, dass es vereinzelten Teilnehmern der
Demonstrationen gegen Rechts in Demmin weniger um Kommunikation als
vielmehr um Konfrontation ging. Das haben die Angriffe auf
Polizeibeamte und Ordnungskräfte sowie die Versuche gezeigt,
unzulässige Verhinderungsblockaden zu errichten", muss Innenminister
Caffier rückblickend feststellen. "Um es klar zu sagen: Dass es zu
gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei kam, hat nichts
mit mangelnder Vorbereitung seitens der Sicherheitskräfte zu tun. Die
Landespolizei hat sich höchst gewissenhaft und äußerst professionell
auf diesen Einsatz vorbereitet und hat ihn unter den gegebenen
Umständen hervorragend gemeistert. Dafür gebührt ihr mein
uneingeschränkter Dank."

Caffier weiter: "Es hat aber etwas damit zu tun, dass es in
unserem Bundesland eben nicht zur Demonstrationskultur gehört,
Polizisten anzugreifen. Auch die Begehung Straftaten hat mit freier
Meinungsäußerung nichts, aber auch rein gar nichts zu tun. Darauf
haben sich alle demokratischen Fraktionen im Landtag verständigt",
macht Innenminister Caffier deutlich und ergänzt: Angriffe auf
Polizeibeamte und Ordnungskräfte haben mit Demonstrationsfreiheit und
Gegenprotest nichts mehr zu tun. Diesen Gewalttätern fehlt jedwede
Achtung vor Leben oder Gesundheit. Polizistinnen und Polizisten
werden von ihnen zu Hassobjekten gemacht. Wer so handelt, missbraucht
die Freiheitsrechte anstatt für sie einzustehen und überschreitet
ganz klar die Grenze, die wir im Rechtstaat bereit sind zu
tolerieren."

Es gibt für die Versammlungsbehörde und die Polizei keine "guten"
bzw. "schlechten" Versammlungen. Eine entsprechende Differenzierung
nach den inhaltlichen Zielen von Versammlungen liegt nicht in der
Kompetenz der Versammlungsbehörde oder der Polizei. Für diese gilt
das vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Neutralitätsgebot.
Ausschließlich unter dieser Prämisse ist auch das Handeln der
Behörden zu beurteilen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 09.05.2015 - 12:41 Uhr
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