150512.3-Meldorf: Warendiebstahl durch zehnjähriges Kind
(ots) - Das zehnjährige Kind - wohnhaft im
südlichen Teil Dithmarschens - muss den Begriff
"Selbstbedienungsladen" völlig falsch gedeutet haben. Jedenfalls
heißt das nicht, sich Ware - in diesem Fall Kosmetikartikel im Wert
von 47 Euro - anzueignen und damit das Geschäft zu verlassen, ohne
die Artikel auch bezahlen zu wollen. Jedenfalls fiel das Gebaren des
Kindes am Montagnachmittag in einem Geschäft am Raiffeisenplatz auf -
es wurde von einem Mitarbeiter beim Diebstahl erwischt und zur
Anzeige gebracht.
Der Polizei liegt die Anzeige nach Paragraph 248a Strafgesetzbuch
("Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen") bereits vor.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes sind benachrichtigt worden.
Hermann Schwichtenberg
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Folgemeldung 5: Spurensuche geht weiter: Ermittler setzen Taucher in der Fulda ein">
Datum: 12.05.2015 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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