Alkoholverbot für östlichen Elm erlassen - Polizei verstärkt im Einsatz im Landkreis Helmstedt
(ots) - Schöningen, 12.05.15
Nach den Ausschreitungen am Himmelfahrtstag 2014 im Elm hat die
Stadt Schöningen und das Landesforst Wolfenbüttel mit Unterstützung
des Polizei-kommissariates Schöningen für den östlichen Teil des
Naherholungsgebietes Elm für den so genannten Vatertag am 14. Mai
2015 ein Alkoholverbot erlassen. Auch das Mitführen von Alkohol ist
untersagt. Die Polizei Schöningen wird verstärkt mit Unterstützung
der Bereitschaftspolizei Braunschweig Präsenz zeigen und die
Einhaltung der Verbote überwachen. "Uns geht es nicht um die
friedlichen Vatertagsfeierer, sondern wir wollen diese vor den
Chaoten schützen", so Schöningens Polizeichef Gisbert Hoffmann.
Peter-Otto Kühne als Gesamt-einsatzleiter für den Landkreis Helmstedt
und das Wolfsburger Stadtgebiet ergänzt: "Wir werden mit mehreren
Eingreifgruppen agieren, um auf alle Vorkommnisse flexibel reagieren
und um schnell an Ort und Stelle sein zu können."
Die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahres zeigen, so
Hoffmann erläuternd, dass für viele Leute, jugendliche und
heranwachsende Männer und Frauen, es an dem Feiertag vor allem darum
geht, möglichst viel Alkohol zu sich zu nehmen. In 2014 wurden im Elm
zwei Bereitschaftspolizisten verletzt. Zahlreiche Vatertags-Touren
arten regelrecht in Trinkgelage aus, so dass es bei steigendem
Alkoholpegel es zu Streitigkeiten bis hinzu Prügeleien untereinander
kommt. Aber auch unbeteiligte Passanten wurden angepöbelt und
geschlagen. Außerdem wurde auf den Wegen im Elm Mengen an Müll wie
Flaschen und Scherben zurückgelassen.
"Es wäre ja allen schon viel geholfen, wenn die Vatertags-Touren
ihren Abfall in Mülltonnen schmeißen würden", so der
Kommissariatsleiter abschließend. Bei Zuwiderhandlung gegen die
Verbote im östlichen Elm drohen 50 Euro Strafe und ein Platzverweis,
der auch bei Nichteinhaltung zu einem Aufenthalt in einer
Polizeizelle führen kann.
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Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 12.05.2015 - 12:50 Uhr
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