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150512.10-Brunsbüttel: Führen eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis

ID: 1248956

(ots) - Beamte des Polizeireviers Brunsbüttel
kontrollierten gestern Vormittag in der Kautzstraße einen 52 Jahre
alten Lkw-Fahrer aus Wilster. Grund: Das Fahrzeug (mit
Schaltgetriebe) war den Beamten in der Koogstraße aufgefallen, weil
es einen gut vier Meter langen Spanngurt hinter sich herzog.

Zunächst reagierte der Fahrer nicht auf das Anhaltesignal "STOP
Polizei" - er fuhr rund 200 Meter weiter und blieb erst an der
Kreuzung Kautzstraße/Scholerstraße stehen.

Weil der Mann weder Führerschein noch Bundespersonalausweis
vorlegen konnte, wurden die von ihm angegebenen Daten zum
Führerscheinbestand an die Leitstelle der Polizei gegeben, die
ihrerseits zurückgab, dass der 52-Jährige Fahrzeuge mit
Schaltgetriebe nicht führen darf. Er sei lediglich berechtigt,
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe selbst zu führen - somit läge ein
Verstoß gegen die Beschränkung im Sinne des Paragraphen 2 sowie gegen
den Paragraphen 21 StVG vor.

Weil er das von ihm gestern geführte Fahrzeug nicht führen darf,
musste der Lkw von einer berechtigten Person in Brunsbüttel abgeholt
werden.

Die Polizei fertigte eine Anzeige nach Paragraph 21 Abs. 1 Ziff. 1
StVG gegen den Beschuldigten und ermittelt gleichzeitig gegen den
Halter des Lkw im Sinne des Paragraphen 21 Abs. 1 Ziffer 2 StVG - er
hätte es nicht zulassen dürfen, dass der 52-Jährige das beanstandete
Fahrzeug lenkt.

Im Paragraphen 21 StVG heißt es unter anderem: (Fahren ohne
Fahrerlaubnis) "(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er
die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu




erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat."

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 12.05.2015 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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