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Tabakverkauf an Minderjährige - Kein Kavaliersdelikt!

ID: 1249493

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - In der letzten Woche
wandte sich der Leiter einer Jugendeinrichtung im Kreisgebiet an die
Polizei.

Er teilte mit, dass ein Einzelhandelsgeschäft immer wieder
Tabakwaren und Zigaretten an Jugendliche verkauft hatte. Das
Jugendschutzgesetz erlaubt die Abgabe und den Verkauf von Tabakwaren
jedoch erst ab einem Alter von 18 Jahren.

Nach dieser Feststellung hatte der Einrichtungsmitarbeiter
zunächst das entsprechende Geschäft aufgesucht und den
Geschäftsinhaber eindringlich gebeten, Rücksprache mit seinen
Mitarbeitern zu halten und keinerlei Tabakwaren an seine unter
18-jährigen Schutzbefohlenen zu verkaufen.

Trotz dieses eindringlichen Gesprächs änderte sich nichts: Die
Minderjährigen aus der Jugendeinrichtung konnten problemlos weiterhin
Zigaretten in dem betreffenden Geschäft erwerben. Kein Mitarbeiter
hatte sich durch einen Blick in den Ausweis über deren Alter
informiert.

Deshalb informierte der Leiter der Jugendeinrichtung die Polizei.

Und tatsächlich:

Beim Verlassen des Einzelhandelsgeschäftes wurde durch die
Polizeibeamten ein 15-jähriger Junge angesprochen, der soeben Tabak
eben dort gekauft hatte.

Die Polizei weist an dieser Stelle noch mal eindringlich darauf
hin, dass der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige kein
Kavaliersdelikt ist! Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die
mit einem hohen Bußgeld bewehrt ist.

Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde vom örtlichen
Ordnungsamt eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de




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Datum: 13.05.2015 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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