Landkreis Oldenburg: Mit 1,78 Promille am Steuer +++ Unfall in Großenkneten +++
(ots) - Trunkenheit im Verkehr in Ganderkesee
Am Donnerstag, 14.05.15, 19.40 Uhr, befuhr ein 33jähriger
Pkw-Fahrer aus der Gemeinde Ganderkesee die Grüppenbührener Straße in
Ganderkesee. Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der
Mann deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein
Atemalkoholtest, der einen Wert von 1,78 Promille ergab, bestätigte
das. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen, sein
Führerschein wurde einbehalten. Gegen den Mann wurde ein
Strafverfahren eingeleitet.
.
Verkehrsunfall in Großenkneten
Am Donnerstag, 14.05.15 gegen 11.55 Uhr befuhr ein 80jähriger
Pkw-Fahrer aus der Gemeinde Großenkneten die Vechtaer Straße in
Großenkneten Richtung Vechta. In Höhe eines dortigen Grundstückes
verlangsamte er seine Fahrt, bremste ab, um nach rechts abzubiegen.
Ein dahinter fahrender 45jähriger Pkw-Fahrer aus Lohne übersah das
Abbremsen und fuhr auf den Pkw des 80 Jährigen auf. Dessen Pkw war
nach der Kollision nicht mehr fahrbereit, die Sachschäden an beiden
Fahrzeugen wurde auf 6000 Euro geschätzt.
.
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.05.2015 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1250336
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DEL
Stadt:
Delmenhorst
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Landkreis Oldenburg: Mit 1,78 Promille am Steuer +++ Unfall in Großenkneten +++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).