Wegen Zahlungsunfähigkeit hinter Gitter
(ots) - Seit dem vergangenen Wochenende führte
Zahlungsunfähigkeit in vier Fällen dazu, dass per Haftbefehl gesuchte
Männer hinter Gitter mussten.
So erwischte es am Samstagnachmittag einen 29-jährigen polnischen
Staatsangehörigen, der durch die Bundespolizei auf dem
Autobahnrastplatz "An der Neiße" festgenommen wurde. Wegen
Kennzeichenmissbrauchs hatte das Amtsgericht Görlitz eine Geldstrafe
i.H.v. 270,00 Euro oder den ersatzweisen Freiheitsentzug für 20 Tage
angeordnet.
Wenige Stunden später stellte eine Streife im Görlitzer
Stadtgebiet einen 71-Jährigen aus der Republik Polen. Wegen des
dreifachen Erschleichens von Leistungen hatte das Amtsgericht
Hannover eine Geldstrafe i.H.v. 979,00 Euro oder eine 55-tägige
Freiheitsstrafe gegen den Senior verhangen.
Eine ähnlich hohe Geldstrafe (973,00 Euro) war gegen einen
41-jährigen Landsmann durch das Amtsgericht Kulmbach wegen des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet worden. Die Alternative für den
bei Kodersdorf festgenommenen Mann sind nun 30 Tage Freiheitsentzug.
Bereits in der Nacht vom Freitag zum Samstag hatte ein 43-jähriger
Portugiese "vorgelegt", in dem er zunächst unfreiwillig vom Rastplatz
"Wiesaer Holz" in die Diensträume folgte und später unfreiwillig für
die nächsten 37 Tage in eine Vollzugsanstalt einzog. Ihm fehlten
schließlich 1200,00 Euro für die Begleichung einer offenen
Geldstrafe, die das Amtsgericht Ratingen wegen vorsätzlicher
Trunkenheit im Verkehr festgelegt hatte.
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Datum: 18.05.2015 - 15:44 Uhr
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