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Verfassungsgerichtshof bestätigt Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen - Innenminister Jäger: Entscheidung bringt Planungssicherheit für die Haushaltskonsolidierung

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(ots) - Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster hat
die Verteilung der gewährten Konsolidierungshilfen an Kommunen auf
Grundlage des Stärkungspaktgesetzes in besonders schwieriger
Haushaltslage bestätigt. Innenminister Ralf Jäger begrüßte diese
Entscheidung in Düsseldorf: "Sie bringt allen Beteiligten die
notwendige Planungssicherheit über die Höhe der
Konsolidierungshilfen. Die finanzschwachen Stärkungspaktkommunen
haben die schwierige Aufgabe, ihre Etats wieder ins Gleichgewicht zu
bringen."

"Der Stärkungspakt Stadtfinanzen bleibt ein wichtiges Instrument
zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen in NRW", erklärte Ralf
Jäger. Das Land zahlt mit rund vier Milliarden Euro mehr als zwei
Drittel aller Stärkungspaktleistungen. "Es trägt damit den
Löwenanteil und geht bis an die Grenze seiner Belastbarkeit. Hierzu
stehen wir auch in Zukunft und bleiben verlässlicher Partner der
Kommunen", betonte der Innenminister. "Mit dem Stärkungspakt
Stadtfinanzen hat das Land Neuland betreten. Durch zügiges und
beherztes Handeln ist es uns gelungen, den finanzschwachen Kommunen
Handlungsspielraum zurück zu geben."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de




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Datum: 19.05.2015 - 12:34 Uhr
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