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Innenministerium honoriert strikten Sparkurs des Landkreises Vorpommern-Rügen/

Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet

ID: 1253611

(ots) - Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist durch
erhebliche eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur
Haushaltskonsolidierung, um seine dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium
unterstützt diese positive Entwicklung mit ergänzenden finanziellen
Hilfen wie versprochen. "Kreistag und Kreisverwaltung haben den
konsequenten Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die
Haushaltsergebnisse deutlich verbessert", lobte Innenminister Lorenz
Caffier heute in Stralsund die Sparbemühungen. 3,739 Mio. Euro erhält
der Landkreis als erste Rate vom Land dafür, dass der Landkreis das
Teilziel für 2014 erreicht hat. Der Minister übergab den Bescheid
über die Abschlagszahlung persönlich an den Landrat Ralf Drescher.
Beide unterzeichneten heute auch eine Konsolidierungsvereinbarung,
nach der für die Jahre 2014 bis 2017 insgesamt bis zu rund 13,3 Mio.
Euro an den Landkreis ausgezahlt werden können.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Landkreis, alle
Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den vollständigen
Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von
heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre
2014 bis 2017 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das,
dass der Landkreis durch die konsequente Umsetzung von
Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der
in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften
darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V
verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu
honorieren. Das Teilziel für das Haushaltsjahr 2014 hat der Landkreis
Vorpommern-Rügen nunmehr erreicht, entsprechend wurde durch das
Ministerium jetzt die Zahlung der Konsolidierungshilfe veranlasst.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften




Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der
Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als
sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,
denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen
unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann
jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen
der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt
werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im
Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 21.05.2015 - 16:00 Uhr
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