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Jugendliche und der Reiz der "aufgemotzten" Roller

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(ots) -
Jugendliche und der Reiz der "aufgemotzten" Roller

Für viele Jugendliche ist der Roller, oder das Mofa ein Stückchen
Freiheit. Sie können so auch etwas größere Entfernungen zurücklegen,
ohne ihre Eltern zum Chauffieren zu bitten. Diese wiederum vertrauen
ihren Kindern, verantwortungsvoll mit ihrem Fahrzeug im
Straßenverkehr umzugehen.

Leider missbrauchen manche Jugendliche gerade dieses Vertrauen.
Sie fügen sich vielleicht dem Druck ihrer Peer-Group, oder lassen
sich durch den Nervenkitzel der Geschwindigkeit verleiten. Welche
Gründe die jungen Menschen auch immer haben: Die Polizei muss immer
wieder gefährlich aufgemotzte Roller und Mofas aus dem Verkehr
ziehen.

Nicht selten sind die Eltern völlig überrascht vom Verhalten ihrer
Sprösslinge, wenn die Polizei sie dann nach Hause bringt, oder die
Eltern zur Dienststelle gebeten werden. Oft bekommen sie gar nicht
mit, dass ihre Kinder an den Fahrzeugen herumgeschraubt haben.

Fakt ist jedoch: Aufgemotzte Roller und Mofas führen nicht nur zu
Strafverfahren, sondern sie sind auch lebensgefährlich. Die Bauarten
der Fahrzeuge sind für schnellere Geschwindigkeiten nicht auslegt.
Wenn die ordnungsgemäße Geschwindigkeit den Jugendlichen nicht mehr
ausreicht, können die leichten Kraftfahrräder mit entsprechender
Manipulation auch bis über 80 km/h schnell fahren. Dabei können bei
einem Unfall lebensgefährliche Verletzungen auftreten.

Wenn ein Jugendlicher mit Prüfbescheinigung ein solches Gefährt
führt, dann ist er ohne Führerschein unterwegs. Im rechtlichen Sinne
bedeutet das eine Straftat nach § 21 StVG - Fahren ohne
Fahrerlaubnis. Dafür sind Geldstrafen und sogar Haftstrafen bis zu
einem Jahr vorgesehen. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle ist
obligatorisch. Wenn Polizeibeamte einen Jugendlichen so auf einem




Roller, oder Mofa erwischen, wird dieser zunächst beschlagnahmt und
dann später womöglich ganz eingezogen.

Aber die Fahrer solcher Fahrzeuge bringen nicht nur sich selbst in
strafrechtliche Verantwortung, sondern auch die Halter können in den
Fokus geraten. Bei Jugendlichen sind das nicht selten die Eltern.
Lassen sie zu, dass ihre Kinder das Fahrzeug fuhren, obwohl diese die
dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht haben, können sie in die
Halterverantwortlichkeit gezogen werden.

Aus diesem Grund weist die Polizei Diepholz darauf hin, dass die
Beamten nun verstärkt entsprechende Fahrzeuge kontrollieren werden.
Das sollte nicht als "Stigmatisierung" empfunden werden, sondern
diese Kontrollen dienen vorallem der Sicherheit. Und das sollte im
Interesse aller sein - der Eltern und der Jugendlichen.




Rückfragen bitte an:

Uta-Masami Münch
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de


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Datum: 22.05.2015 - 08:14 Uhr
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